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   AG Fürth/Bayern, 16.11.2020 - 441 Ls 951 Js 163194/18 (2)   

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https://dejure.org/2020,38611
AG Fürth/Bayern, 16.11.2020 - 441 Ls 951 Js 163194/18 (2) (https://dejure.org/2020,38611)
AG Fürth/Bayern, Entscheidung vom 16.11.2020 - 441 Ls 951 Js 163194/18 (2) (https://dejure.org/2020,38611)
AG Fürth/Bayern, Entscheidung vom 16. November 2020 - 441 Ls 951 Js 163194/18 (2) (https://dejure.org/2020,38611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 435, § 436 Abs. 1; StGB § 55 Abs. 2, § 73, § 73c, § 76a Abs. 1
    Selbständiges Einziehungsverfahren bei einer unterbliebenen gerichtlichen Entscheidung nach § 55 Abs. 2 StGB

  • rewis.io

    Selbständiges Einziehungsverfahren bei einer unterbliebenen gerichtlichen Entscheidung nach § 55 Abs. 2 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung;

    Auszug aus AG Fürth/Bayern, 16.11.2020 - 441 Ls 951 Js 163194/18
    Vielmehr sind - wie bei gleichzeitiger Aburteilung aller Taten - Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen gleicher Art durch das spätere Urteil einheitlich anzuordnen (BGH, Urteil vom 22. Mai 2003, Az.: 4 StR 130/03, recherchiert bei juris).
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Auszug aus AG Fürth/Bayern, 16.11.2020 - 441 Ls 951 Js 163194/18
    In einem früheren Urteil verhängte Maßnahmen können nicht nur durch spätere Anordnung weiterer, sie in ihrer Wirkung mit umfassenden Maßnahmen im Sinne des § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB "gegenstandslos" werden, sondern auch dann, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ihre (weitere) Vollstreckung entfallen sind, wie dies bei tatsächlicher Erledigung durch Zeitablauf, etwa einer nach § 69 a StGB bestimmten Sperrfrist, angenommen wird (BGH, a. a. O., unter Hinweis auf BGHSt 42, 306, 308 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 27.02.2020 - 2 Ws 94/20

    Funktionelle Zuständigkeit der Gerichte für die Durchführung eines selbständigen

    Auszug aus AG Fürth/Bayern, 16.11.2020 - 441 Ls 951 Js 163194/18
    Es handelt sich - anders als bei dem durch das Oberlandesgericht Dresden entschiedenen Fall (Beschluss vom 27. Februar 2020, Az.: 2 Ws 94/20 recherchiert bei beck-online) - um ein neues objektives Verfahren (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 436 Rn. 12) nach Rechtskraft der Ausgangsentscheidung.
  • BGH, 10.01.2019 - 5 StR 387/18

    Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots im Fall der unterbliebenen

    Auszug aus AG Fürth/Bayern, 16.11.2020 - 441 Ls 951 Js 163194/18
    a) § 76a Abs. 1 S. 3 StGB steht der erneuten Anordnung der Einziehung von Wertersatz bei einer unterbliebenen gerichtlichen Entscheidung nach § 55 Abs. 2 StGB nicht entgegen (offengelassen durch BGH, Beschluss vom 10.01.2019, Az.: 5 StR 387/18, NJW 2019, 1008, recherchiert bei juris).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus AG Fürth/Bayern, 16.11.2020 - 441 Ls 951 Js 163194/18
    Allerdings müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 06.06.2018 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14) die Gerichte bei der Auslegung der Gesetze die gesetzgeberische Grundentscheidung respektieren.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus AG Fürth/Bayern, 16.11.2020 - 441 Ls 951 Js 163194/18
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, dass dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebot des Vertrauensschutzes ebenfalls Verfassungsrang zukommt (vgl. BVerfGE 30, 392 [403] = NJW 1971, 1211, recherchiert bei beck online).
  • KG, 06.07.2022 - 3 Ws 138/22

    Selbständiges Einziehungsverfahren nach versehentlicher Nichteinbeziehung einer

    Damit wird die sachliche Zuständigkeit desjenigen Gerichts festgelegt, "das ein Strafverfahren zu führen hätte, wenn über die Erwerbstat verhandelt werden würde" (vgl. KG, Beschluss vom 2. Mai 2022 - 6 Ws 41/22 - OLG Dresden, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 2 Ws 94/20 - mit Anm. Lubini in NZWiSt 2020, 251; AG Fürth, Beschluss vom 16. November 2020 - 441 Ls 951 Js 163194/18 (2) -, juris; Scheinfeld/Langlitz in MüKo-StPO, 1. Aufl., § 436 Rn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Aufl., § 436 Rn. 3; Schmidt in KK-StPO, 8. Aufl., § 436 Rn. 3).

    Die Staatsanwaltschaft leitet hiervon ab, dass ein selbstständiges Einziehungsverfahren bei der "vergessenen" Einziehung im subjektiven Verfahren möglich ist (vgl. AG Tiergarten, Beschluss vom 15. Januar 2021 - (250 Ds) 247 Js 220/20 (169/20) - AG Fürth, Beschluss vom 16. November 2020 a.a.O.; AG München, Beschluss vom 10. Juli 2019 - 1123 Ds 298 Js 195741/18 - Lubini, a.a.O.; Korte wistra 2018, 1; Köhler/Burkhard NStZ 2017, 665; abl.

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