Rechtsprechung
AG Flensburg, 03.08.2021 - 485 Gs 810/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,47636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Flensburg, 03.08.2021 - 485 Gs 810/21
- LG Flensburg, 23.09.2021 - V Qs 42/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Dortmund, 07.02.2020 - 31 Qs 1/20
Trunkenheitsfahrt, E-Scooter, Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus AG Flensburg, 03.08.2021 - 485 Gs 810/21
Der E-Scooter ist angesichts des Gewichtes und der bauartbedingten Geschwindigkeit hinsichtlich der Gefährlichkeit eher mit einem Fahrrad oder Pedelec als einem einspurigen Kraftfahrzeug gleichzusetzen ist (vgl hierzu auch LG Dortmund, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 31 Qs 1/20 -, juris). - LG Halle, 16.07.2020 - 3 Qs 81/20
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter
Auszug aus AG Flensburg, 03.08.2021 - 485 Gs 810/21
Durch die Tatumstände allein kann - jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt - nicht auf eine Verantwortungslosigkeit des Beschuldigten geschlossen werden, die ihn als zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet erscheinen lässt (vgl. hierzu auch LG Halle (Saale), Beschluss vom 16. Juli 2020 - 3 Qs 81/20 -, juris).
- LG Flensburg, 23.09.2021 - V Qs 42/21
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nutzung eines E-Scooters in …
Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Flensburg vom 12.08.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 03.08.2021 - 485 Gs 810/21 - aufgehoben.