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   AG Flensburg, 05.03.2019 - 62 C 73/17   

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https://dejure.org/2019,30639
AG Flensburg, 05.03.2019 - 62 C 73/17 (https://dejure.org/2019,30639)
AG Flensburg, Entscheidung vom 05.03.2019 - 62 C 73/17 (https://dejure.org/2019,30639)
AG Flensburg, Entscheidung vom 05. März 2019 - 62 C 73/17 (https://dejure.org/2019,30639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Heizkostenverteilung nach Wohnfläche und Kürzung bei geringem Verbrauchswärmeanteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Heizkostenverteilung im Mietshaus - Erfassen Messgeräte nur 14 Prozent des Heizenergieverbrauchs, ist die Abrechnung nicht "verbrauchsabhängig"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Leipzig, 07.10.2013 - 2 S 66/13

    Ermittlung der Heizkosten nach Ermessen?

    Auszug aus AG Flensburg, 05.03.2019 - 62 C 73/17
    Der Verbrauchsanteil fällt dafür zu gering aus (vgl. LG Dresden, Urteil vom 06.02.2009, Aktenzeichen: 4 S 91/08, juris; LG Leipzig, Beschluss vom 07.10.2013, Aktenzeichen: 02 S 66/13, beck-online).
  • LG Dresden, 06.02.2009 - 4 S 91/08

    Errechnung der Heizkosten unter Zugrundelegung eines Verteilungsmaßstabes nach

    Auszug aus AG Flensburg, 05.03.2019 - 62 C 73/17
    Der Verbrauchsanteil fällt dafür zu gering aus (vgl. LG Dresden, Urteil vom 06.02.2009, Aktenzeichen: 4 S 91/08, juris; LG Leipzig, Beschluss vom 07.10.2013, Aktenzeichen: 02 S 66/13, beck-online).
  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 5/16

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Berechnungsweise bei überwiegend

    Auszug aus AG Flensburg, 05.03.2019 - 62 C 73/17
    Diese Regelung gilt nicht für versteckt liegende ungedämmte Rohrleitungen (BGH, Urteil vom 15.03.2017, Aktenzeichen: VIII ZR 5/16, juris).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 08.12.2014 - 13 C 76/14
    Auszug aus AG Flensburg, 05.03.2019 - 62 C 73/17
    Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist grundsätzlich aber auch dann gegeben, wenn der Vermieter zwar formal verbrauchsabhängig abrechnet, diese Art der Abrechnung aber aufgrund eines hohen Rohrwärmeverlustes unzulässig ist und die Kriterien für eine Abrechnung nach § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkostenV nicht gegeben sind (MüKoBGB/Schmid/Zehelein, 7. Aufl. 2016, BetrKV § 12 Rn. 2; AG Lichtenberg, Urteil vom 08.12.2014, Aktenzeichen: 13 C 76/14, beck-online).
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