Rechtsprechung
AG Flensburg, 20.02.2020 - 65 C 236/19 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60
Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts
Auszug aus AG Flensburg, 20.02.2020 - 65 C 236/19
Der merkantile Minderwert ist nichts anderes als die Wertdifferenz, die bei einem Kraftfahrzeug zwischen seinem Zustand vor dem Unfall und nach Durchführung der Reparatur besteht (BGHZ 27, 181, 184; 35, 396, 397). - BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57
Geltendmachung des merkantilen Minderwerts
Auszug aus AG Flensburg, 20.02.2020 - 65 C 236/19
Der merkantile Minderwert ist nichts anderes als die Wertdifferenz, die bei einem Kraftfahrzeug zwischen seinem Zustand vor dem Unfall und nach Durchführung der Reparatur besteht (BGHZ 27, 181, 184; 35, 396, 397).