Rechtsprechung
AG Flensburg, 26.07.2011 - 56 IN 201/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Es gilt die dreijährige Sperrfrist für den einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellenden Schuldner nach vorheriger Einstellung des Erstverfahrens gem. § 207 InsO; Geltung der dreijährigen Sperrfrist für den einen Eigenantrag auf Eröffnung des ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.02.2010 - IX ZA 45/09
Sperrfrist für neuen Insolvenzantrag: Ablehnung eines Stundungsantrags im ersten …
Auszug aus AG Flensburg, 26.07.2011 - 56 IN 201/11
Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2010, Az: IX ZA 45/09, ZinsO 2010, 490f.) muss auch in diesem Fall für den Schuldner die 3-jährige Sperrfrist gelten, innerhalb der ein mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung verbundener Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausscheidet.