Rechtsprechung
AG Forchheim, 07.06.2011 - 70 C 704/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Haßfurt, 18.09.2012 - 2 C 249/12
Schadensersatz wegen Beseitigung einer Ölspur auf einer öffentlichen Straße: …
Aus Rechtsgründen ist eine Beweiserhebung durch Sachverständigenbegutachtung hinsichtlich der Erforderlichkeit und Angemessenheit des durch das Ölabreinigungsverfahren verursachten Kostenaufwands daher dann entscheidungsunerheblich, wenn der in Rechnung gestellte Betrag wegen Beachtung der vorgennannten Grundsätze als zur Schadensbeseitigung "erforderlicher" Geldbetrag im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1, 2 BGB anzusehen ist (Ebenso in ständiger Rspr. Landgericht Bamberg, Urteil v. 04.11.2011 - 3 S 61/11; Urteil v. 09.11.2012 - 3 S 32/12; Urteil v. 05.10.2012 - 3 S 43/12; Amtsgericht Haßfurt, Urteil v. 14.02.2012 - 347/10; Urteil v. 09.03.2012 - 2 C 607/11; Amtsgericht Forchheim, Urteil v. 07.06.2011 - 70 C 704/10).