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AG Forchheim, 23.11.2015 - 70 C 131/14 |
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- BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12
Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Auszug aus AG Forchheim, 23.11.2015 - 70 C 131/14
Die Einholung eines Privatgutachtens ist nach der Rechtsprechung als notwendig anzusehen, wenn die Tätigkeit des Privatsachverständigen in unmittelbarer Beziehung zu einem Rechtsstreit steht und eine vernünftige und wirtschaftlich denkende Partei diese Tätigkeit ex ante als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH 6. Zivilsenat, Beschluss vom 26.02.2013, Az.: VI ZB 59/12).Nach der Entscheidung des BGH vom 26.02.2013, Az.: VI ZB 59/12, muss für die Erstattungsfähigkeit der Privatgutachterkosten das Gutachten weder im Rechtsstreit noch im Kostenfestsetzungsverfahren vorgelegt werden.