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   AG Frankenberg/Eder, 03.07.2009 - 41 II 617/07   

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AG Frankenberg/Eder, 03.07.2009 - 41 II 617/07 (https://dejure.org/2009,29715)
AG Frankenberg/Eder, Entscheidung vom 03.07.2009 - 41 II 617/07 (https://dejure.org/2009,29715)
AG Frankenberg/Eder, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - 41 II 617/07 (https://dejure.org/2009,29715)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

    Auszug aus AG Frankenberg/Eder, 03.07.2009 - 41 II 617/07
    Mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freiheit, einen Beruf auszuüben, ist zugleich untrennbar auch die Freiheit mitverbürgt, für diese berufliche Tätigkeit eine angemessene Vergütung zu erzielen (BVerfG, NJW 1993, 2861; BVerfG, NJW 2005, 2980).

    Gesetzliche Vergütungsregelungen und darauf beruhende gerichtliche Entscheidungen sind aus diesem Grund nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Regelungen mit objektiv berufsregelnder Tendenz am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (BVerfG, NJW 1993, 2861; BVerfG, NJW 2005, 2980).

    Dementsprechend müssen sie als Schranken der freien Berufsausübung (BVerfG, NJWE-FER 2000, 117 (118)) zur Erreichung von vernünftigen Gemeinwohlbelangen geeignet, erforderlich und auch angemessen sein (BVerfG, NJW 1992, 2341 (2342); BVerfG, NJW 2005, 2980).

    Das mit den Beratungspauschalen nach § 44 RVG iVm Nr. 2500 ff. VV RVG verfolgte Ziel der vereinfachten weil pauschalierten Abrechnung der Beratungshilfeleistungen bei gleichzeitiger Schonung der Staatskasse stellt ein vernünftiges Gemeinwohlinteresse dar (BVerfG, NJW 1972, 1891 (1892); BVerfG, NJWE-FER 2000, 117 (118); BVerfG, NJW 2005, 2980 (2981)), zu dessen Erreichung die im Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Pauschalvergütungen auch grundsätzlich geeignet, erforderlich und angemessen sind.

  • LG Kassel, 13.04.2000 - 10 T 67/00

    Abgeltungsbereich der Gebühren bei Beratung über Scheidungsfolgen

    Auszug aus AG Frankenberg/Eder, 03.07.2009 - 41 II 617/07
    Mit Rücksicht darauf ist für das Verständnis einer "Angelegenheit" im Sinne des Beratungshilfegesetzes grundsätzlich auf die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und die hierzu ergangene Rechtsprechung und bestehende Literatur zurückzugreifen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2008, Az. II-10 WF 13/08; ebenso wohl OLG München, VersR 1988, 727, LG Kassel, FamRZ 2000, 1380 sowie Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. Auflage 2005, Rn. 1012 ff. mwN.).

    Dabei wird "eine Angelegenheit" im vergütungsrechtlichen Sinne immer dann angenommen, wenn der Anwalt aufgrund eines einheitlichen Auftrags innerhalb des gleichen Rahmens tätig wird und ein innerer Zusammenhang zwischen den Beratungsgegenständen besteht (Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe/Madert, RVG, 17. Auflage 2006, § 16 RVG, Rn. 6; Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. Auflage 2005, Rn. 1012; LG Kassel, FamRZ 2000, 1380).

    Irrelevant sind dagegen sowohl die tatsächliche einheitliche außergerichtliche Bearbeitung als auch die Frage, ob die Gegenstände der außergerichtlichen Anwaltstätigkeit anschließend in einem einheitlichen gerichtlichen Verfahren verfolgbar sind (Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. Auflage 2005, Rn. 1014; ebenso bezüglich der Irrelevanz der einheitlichen gerichtlichen Verfolgbarkeit LG Kassel, FamRZ 2000, 1380, LG Göttingen, JurBüro 1986, 1843 (1845) sowie Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe/Müller-Rabe, RVG, 17. Auflage 2006, § 16, Rn. 21 bei und nach Fn. 11; a.A. hinsichtlich der Bedeutung der einheitlichen gerichtlichen Verfolgbarkeit für die Annahme einer Angelegenheit offenbar AG Wetzlar, RPflG 2006, 477 (478)).

    Damit entspringen die Frage des Umgangs sowie die Frage des Unterhalts einem einheitlichen Lebenssachverhalt, so dass ein innerer Zusammenhang zwischen den verschiedenen aus der Trennung entspringenden Beratungsgegenständen vorliegt (ebenso für alle Trennungsfolgen OLG München, JurBüro 1988, 593 (594); LG Göttingen, JurBüro 1986, 1843 (1845); LG Kassel, FamRZ 2000, 1380; Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. Auflage 2005, Rn. 1015; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe/Müller-Rabe, RVG, 17. Auflage 2006, § 16, Rn. 25; ebenso für die typischerweise mit der Trennung von Eheleuten verbundenen Folgefragen (Kindesunterhalt, Hausrat, Ehewohnung) LG Braunschweig, NdsRPflG 1986, 102 (103); LG Wuppertal, JurBüro 1985, 1426 (1427); a.A. OLG Braunschweig, JurBüro 1985, 250 (250 f.) mit ablehnender Anmerkung Mümmler; OLG Düsseldorf, RPflG 2009, 241 (242)).

  • BVerfG, 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01

    Keine Verletzung von Grundrechten eines Rechtsanwalts durch Verweigerung von

    Auszug aus AG Frankenberg/Eder, 03.07.2009 - 41 II 617/07
    Mit Rücksicht auf die verfassungsrechtlich abgesicherte Berufsausübungsfreiheit des tätig werdenden Rechtsanwalts (Art. 12 Abs. 1 GG) kann es im Einzelfall aber geboten sein, dessen rechtsanwaltliche Beratung bzgl. verschiedener Trennungsfolgen nicht als eine Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne anzusehen (vgl. dazu BVerfG, NJW 2002, 429).

    Wegen der ehedem niedrigen Gebühren aus der Staatskasse im Zusammenhang mit der Gewährung von Beratungshilfe (vgl. dazu BVerfG, 31.10.2001, Az. 1 BvR 1720/01, Rn. 1, zitiert nach Juris) ist aber gegebenenfalls anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob die Annahme einer Angelegenheit im Sinne des Beratungshilfegesetzes zu einer unzulässigen Verkürzung der Berufsausübungsfreiheit des beratenden Rechtsanwalts führen würde (vgl. dazu BVerfG, 31.10.2001, Az. 1 BvR 1720/01, Rn. 1, zitiert nach Juris; ebenso Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe/Müller-Rabe, RVG, 17. Auflage 2006, § 16 RVG, Rn. 25; auf die verfassungsrechtliche Dimension der Annahme einer oder mehrerer Angelegenheiten weist auch Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. Auflage 2005, Rn. 1012 hin).

    Zwar kann es mit Rücksicht auf die verfassungsrechtlich abgesicherte Berufsausübungsfreiheit des tätig werdenden Rechtsanwalts (Art. 12 Abs. 1 GG) im Einzelfall geboten sein, dessen rechtsanwaltliche Beratung über Unterhalt und Umgang nicht als eine Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne anzusehen (vgl. dazu BVerfG, NJW 2002, 429).

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus AG Frankenberg/Eder, 03.07.2009 - 41 II 617/07
    Mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freiheit, einen Beruf auszuüben, ist zugleich untrennbar auch die Freiheit mitverbürgt, für diese berufliche Tätigkeit eine angemessene Vergütung zu erzielen (BVerfG, NJW 1993, 2861; BVerfG, NJW 2005, 2980).

    Gesetzliche Vergütungsregelungen und darauf beruhende gerichtliche Entscheidungen sind aus diesem Grund nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Regelungen mit objektiv berufsregelnder Tendenz am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (BVerfG, NJW 1993, 2861; BVerfG, NJW 2005, 2980).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 10 WF 13/08

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine Beschwerdeentscheidung im Verfahren der

    Auszug aus AG Frankenberg/Eder, 03.07.2009 - 41 II 617/07
    Mehrere Gegenstände der anwaltlichen Tätigkeit können dabei eine Angelegenheit im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes darstellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2008, Az. II-10 WF 13/08).

    Mit Rücksicht darauf ist für das Verständnis einer "Angelegenheit" im Sinne des Beratungshilfegesetzes grundsätzlich auf die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und die hierzu ergangene Rechtsprechung und bestehende Literatur zurückzugreifen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2008, Az. II-10 WF 13/08; ebenso wohl OLG München, VersR 1988, 727, LG Kassel, FamRZ 2000, 1380 sowie Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. Auflage 2005, Rn. 1012 ff. mwN.).

  • OLG München, 04.12.1987 - 11 WF 1369/87
    Auszug aus AG Frankenberg/Eder, 03.07.2009 - 41 II 617/07
    Entscheidend für die Annahme eines solchen einheitlichen Auftrags sind Inhalt und Umfang der Beauftragung des Anwalts durch seinen Mandanten (BGH, JurBüro 1976, 749 (750); OLG München, JurBüro 1988, 593 (594)), wobei ein einheitlicher Auftrag nach einhelliger Auffassung etwa auch dann noch angenommen werden kann, wenn während der laufenden Mandatsbearbeitung vor Abschluss der Beratung der Gegenstand der anwaltlichen Beratung erweitert wird (Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. Auflage 2005, Rn. 1012 mwN).

    Damit entspringen die Frage des Umgangs sowie die Frage des Unterhalts einem einheitlichen Lebenssachverhalt, so dass ein innerer Zusammenhang zwischen den verschiedenen aus der Trennung entspringenden Beratungsgegenständen vorliegt (ebenso für alle Trennungsfolgen OLG München, JurBüro 1988, 593 (594); LG Göttingen, JurBüro 1986, 1843 (1845); LG Kassel, FamRZ 2000, 1380; Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. Auflage 2005, Rn. 1015; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe/Müller-Rabe, RVG, 17. Auflage 2006, § 16, Rn. 25; ebenso für die typischerweise mit der Trennung von Eheleuten verbundenen Folgefragen (Kindesunterhalt, Hausrat, Ehewohnung) LG Braunschweig, NdsRPflG 1986, 102 (103); LG Wuppertal, JurBüro 1985, 1426 (1427); a.A. OLG Braunschweig, JurBüro 1985, 250 (250 f.) mit ablehnender Anmerkung Mümmler; OLG Düsseldorf, RPflG 2009, 241 (242)).

  • AG Osnabrück, 14.10.1997 - 29 II 905/97

    Erinnerung eines Beratungshelfers (Rechtsanwaltes) gegen gerichtliche Einordnung

    Auszug aus AG Frankenberg/Eder, 03.07.2009 - 41 II 617/07
    Voraussetzung für die Annahme eines einheitlichen Rahmens der außergerichtlichen anwaltlichen Betätigung ist allein, ob alle Gegenstände der außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit - für welche allein die Beratungshilfe gewährt wird - einer einheitlichen außergerichtlichen Bearbeitung zugänglich sind (LG Dortmund, JurBüro 1985, 100 (101), 1034; AG Osnabrück, FamRZ 1999, 392; Kaltenhoener/Büttner/Wrobel-Sachs, PKH/BerH, 4. Auflage 2005, Rn. 1014: "...ob z.B. die Bearbeitung in einem Schreiben (...) möglich ist...", Hervorhebung nur hier).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus AG Frankenberg/Eder, 03.07.2009 - 41 II 617/07
    Dementsprechend müssen sie als Schranken der freien Berufsausübung (BVerfG, NJWE-FER 2000, 117 (118)) zur Erreichung von vernünftigen Gemeinwohlbelangen geeignet, erforderlich und auch angemessen sein (BVerfG, NJW 1992, 2341 (2342); BVerfG, NJW 2005, 2980).
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus AG Frankenberg/Eder, 03.07.2009 - 41 II 617/07
    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die aus der Staatskasse gezahlte Vergütung in Höhe von 99, 96 EUR in einem nicht mehr hinnehmbaren Missverhältnis zum Arbeitsaufwand und zu dem mit der anwaltlichen Tätigkeit verbundenen Haftungsrisiko steht, so dass die im Einzelfall ausgekehrte Vergütung der Tragweite der verfassungsrechtlich gewährleisteten Berufsausübungsfreiheit nicht gerecht würde (vgl. zu diesem Aspekt im Zusammenhang mit Betreuervergütungen BVerfG, NJWE-FER 2000, 117 (120); BVerfG, NJW-RR 2000, 1241 (1243)).
  • AG Eisleben, 08.09.2011 - 25 II 2401/10

    Beratungshilfe: Verschiedene Angelegenheiten im Bereich des Familienrechts

    Teilweise wird vertreten, dass alle mit Trennung und Scheidung verbundenen möglichen Fragen als eine solche Angelegenheit anzusehen sind, da sie auf dem einheitlichen Sachverhalt der Trennung/Scheidung der Parteien beruhen (vgl. AG Frankenberg-Eder, Beschl. v. 03.07.09, 41 II 617/07 m.w.N. - zitiert aus juris).
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