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   AG Frankenthal, 07.07.2016 - 3a C 170/15   

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https://dejure.org/2016,28935
AG Frankenthal, 07.07.2016 - 3a C 170/15 (https://dejure.org/2016,28935)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 07.07.2016 - 3a C 170/15 (https://dejure.org/2016,28935)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 3a C 170/15 (https://dejure.org/2016,28935)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 StVG, § 17 StVG, § 18 StVG, § 2 Abs 2 StVO, § 8 Abs 1 StVO
    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Zusammenstoß eines bevorrechtigten Kraftfahrzeugfahrer mit einem wartepflichtigen Fahrradfahrer an einer unübersichtlichen Kreuzung; Verweisung des fiktiv abrechnenden Kraftfahrzeughalters auf eine freie ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall mit einem wartepflichtigem Fahrradfahrer an einer unübersichtlichen Kreuzung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Frankenthal (Pfalz) entscheidet zur Haftungsquote bei einem Unfall bei sogenannter halber Vorfahrt und zur Verweisung auf von Versicherung angegebener Werkstätten bei fiktiver Abrechnung mit Urteil vom 7.7.2016 - 3a C 170/15 -.

  • RA Kotz

    Halbe Vorfahrt - rechts vor links

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    AG Frankenthal urteilt zur Verweisung auf eine von Versicherung benannte freie Werkstatt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsquote bei Unfall mit einem wartepflichtigem Fahrradfahrer an einer unübersichtlichen Kreuzung

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Schadenregulierung nur zu frei zugänglichen Stundenpreisen - Verrechnungssätze in der fiktiven Abrechnung

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Frankenthal (Pfalz) entscheidet zur Haftungsquote bei einem Unfall bei sogenannter halber Vorfahrt und zur Verweisung auf von Versicherung angegebener Werkstätten bei fiktiver Abrechnung mit Urteil vom 7.7.2016 - 3a C 170/15 -.

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Frankenthal, 09.09.2015 - 3a C 152/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verweis des Geschädigten auf kostengünstigere

    Auszug aus AG Frankenthal, 07.07.2016 - 3a C 170/15
    Hinsichtlich der im Prüfbericht als Referenzwerkstatt genannten F... GmbH in Grünstadt folgt die Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme durch den in Frankenthal ansässigen Kläger bereits aufgrund der Entfernung von 16 km zu der Referenzwerkstatt (LG Frankenthal, Urteil vom 28.08.2013 - 2 F 87/13 m.w.N.); hinsichtlich des in Frankenthal benannten Karosseriefachbetriebes K... - das gerade nicht als Berechnungsreferenz in dem Prüfbericht benannt ist - fehlt es einerseits an der erforderlichen substantiierten Darlegung der Gleichwertigkeit, denn hier gilt nicht das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO (Amtsgericht Frankenthal (Pfalz), Endurteil vom 09.09.2015 - 3 a C 152/15), daneben ist bereits nicht ersichtlich, ob und gegebenenfalls welche Sonderkonditionen aufgrund einer vertraglichen Bindung dieser freien Werkstatt, die kein Eurogarantfachbetrieb ist (AG Frankenthal (Pfalz) a.a.O.), bestehen und mithin einen Sondermarkt darstellen (LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 22.01.2014 - 2 S 237/13).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus AG Frankenthal, 07.07.2016 - 3a C 170/15
    Diese als "halbe Vorfahrt" bezeichnete Situation (BGH NJW 1985, 2757) dient grundsätzlich auch dem Schutz des von links kommenden Wartepflichtigen.
  • LG Frankenthal, 22.01.2014 - 2 S 237/13

    Anspruch auf Erstattung der Verbringungskosten und der UPE-Aufschläge im Rahmen

    Auszug aus AG Frankenthal, 07.07.2016 - 3a C 170/15
    Hinsichtlich der im Prüfbericht als Referenzwerkstatt genannten F... GmbH in Grünstadt folgt die Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme durch den in Frankenthal ansässigen Kläger bereits aufgrund der Entfernung von 16 km zu der Referenzwerkstatt (LG Frankenthal, Urteil vom 28.08.2013 - 2 F 87/13 m.w.N.); hinsichtlich des in Frankenthal benannten Karosseriefachbetriebes K... - das gerade nicht als Berechnungsreferenz in dem Prüfbericht benannt ist - fehlt es einerseits an der erforderlichen substantiierten Darlegung der Gleichwertigkeit, denn hier gilt nicht das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO (Amtsgericht Frankenthal (Pfalz), Endurteil vom 09.09.2015 - 3 a C 152/15), daneben ist bereits nicht ersichtlich, ob und gegebenenfalls welche Sonderkonditionen aufgrund einer vertraglichen Bindung dieser freien Werkstatt, die kein Eurogarantfachbetrieb ist (AG Frankenthal (Pfalz) a.a.O.), bestehen und mithin einen Sondermarkt darstellen (LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 22.01.2014 - 2 S 237/13).
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

    Auszug aus AG Frankenthal, 07.07.2016 - 3a C 170/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urteil vom 28.04.2015 - VI ZR 267/14) kann der fiktiv abrechnende Geschädigte zwar auf für jedermann zugängliche günstigere Stundenverrechnungssätze einer technisch gleichwertigen freien Werkstatt verwiesen werden).
  • OLG Stuttgart, 17.12.1993 - 2 U 89/93

    Zur Vorfahrtregel Rechts vor Links bei zwei nebeneinander in eine Vorfahrtstraße

    Auszug aus AG Frankenthal, 07.07.2016 - 3a C 170/15
    Unter Berücksichtigung der jeweiligen Mitverursachungs- und Mitverschuldensanteile ergibt sich eine Haftungsquote von einem Drittel zu Lasten des Klägers und zwei Dritteln zu Lasten des Beklagten (vgl. Insoweit auch OLG Stuttgart NZV 94, 440 m.w.N.).
  • AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16

    Deutsche müssen auch in Frankreich Autotüren vorsichtig öffnen

    Hinsichtlich der mit dem Schadensgutachten des Ingenieurbüro R... vom 05.07.2016 für erforderlich erachteten Instandsetzungskosten braucht sich die Klägerin nicht auf die durch die Beklagte genannte Referenzwerkstatt verweisen zu lassen, da es bereits an der hierfür erforderlichen substantiierten Darlegung der Gleichfertigkeit fehlt, hierfür gilt nicht das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO (AG Frankenthal, Endurteil vom 07.07.2016 - 3a C 170/15 BeckRS 2016, 16300 m.w.N.), da es sich nicht um eine "Eurogarant"-Werkstatt handelt.
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