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   AG Frankenthal, 14.06.2017 - 3a C 302/16   

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https://dejure.org/2017,28657
AG Frankenthal, 14.06.2017 - 3a C 302/16 (https://dejure.org/2017,28657)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 14.06.2017 - 3a C 302/16 (https://dejure.org/2017,28657)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 3a C 302/16 (https://dejure.org/2017,28657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 43 Abs 1 WoEigG, § 91 Abs 2 S 2 Halbs 2 ZPO, § 97 Abs 1 ZPO, § 104 ZPO, § 11 Abs 2 RPflG
    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes auch im WEG-Verfahren nicht erstattungfähig; §§ 91 ZPO; 11 RPflG

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts! (IMR 2017, 462)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 174/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des vom

    Auszug aus AG Frankenthal, 14.06.2017 - 3a C 302/16
    Die Auffassung der Rechtspflegerin entspricht der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 901; BGH NJW-RR 2012, 698).
  • BGH, 14.05.2009 - V ZB 172/08

    Erstattung der durch die interne Unterrichtung ihrer Mitglieder über den

    Auszug aus AG Frankenthal, 14.06.2017 - 3a C 302/16
    Der dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 14.05.2009 -V ZB 172/08 - unter Berücksichtigung von § 45 Abs. 1 WEG - zugrunde liegende Sachverhalt ist vorliegend nicht gegeben.
  • AG Offenbach, 04.02.2011 - 330 C 84/09

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts der WEG zu erstatten?

    Auszug aus AG Frankenthal, 14.06.2017 - 3a C 302/16
    Dies gilt auch, wenn der Anwalt seinen Kanzleisitz am Ort der auswärtigen Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft hat (AG Offenbach, Beschluss vom 04.02.2011 - 330 C 84/09 n.w.N.).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus AG Frankenthal, 14.06.2017 - 3a C 302/16
    Die Auffassung der Rechtspflegerin entspricht der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 901; BGH NJW-RR 2012, 698).
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