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   AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18   

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AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18 (https://dejure.org/2018,50703)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 17.10.2018 - 3a H 17/18 (https://dejure.org/2018,50703)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 3a H 17/18 (https://dejure.org/2018,50703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 ZPO, § 486 Abs 2 S 1 ZPO, § 487 Nr 4 ZPO, § 31 BGB, § 823 Abs 2 BGB
    Selbständiges Beweisverfahren zu einem vom sog. Dieselskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeug: Örtliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts; Substantiierungslast des Antragstellers bei behaupteten deliktischen Ansprüchen gegen den Kraftfahrzeughersteller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Krefeld, 28.02.2018 - 7 O 10/17

    Schadensersatzbegehren wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18
    In diesen Fällen könnte der Käufer vom Hersteller den Kaufpreis zurückverlangen Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs (LG Krefeld, Urteil vom 28.04.2018 - 7 O 10/17).

    Die Programmierung der Motorsteuergeräte-Software ist wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 2 i.V. mit Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vom 20.06.2007 rechtswidrig (LG Krefeld, Urteil vom 28.02.2018 - 7 O 10/17).

  • LG München I, 11.01.2017 - 20 O 4286/16

    Anforderungen an Sachvortrag zur Begründung des deliktischen Gerichtsstands -

    Auszug aus AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18
    Es genügt nicht eine pauschale Behauptung von Tatbestandsmerkmalen (LG München I Urteil vom 11.01.2017 - 20 O 4286/16).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18
    Zur Begründung des Gerichtsstands gemäß § 32 ZPO genügt die schlüssige Behauptung von Tatsachen, auf deren Grundlage sich ein deliktischer Anspruch ergeben kann (BGHZ 132, 105 ff.).
  • OLG Köln, 29.10.1999 - 19 W 36/99

    Substantiierter Vortrag bei Hard- und Softwarefehlern

    Auszug aus AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18
    Ein Ausforschungsbeweis ist grundsätzlich unzulässig (OLG Köln OLGR 2000, 234).
  • OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08

    Anspruch auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung

    Auszug aus AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18
    Den Sachvortrag zum Hauptanspruch, dessen Geltendmachung durch das selbständige Beweisverfahren vorbereitet werden soll, muss der Antragsteller hingegen nicht glaubhaft machen (OLG Oldenburg NJOZ 2008, 3645).
  • BGH, 23.03.2010 - VI ZR 57/09

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes und des Auslandinvestmentgesetzes auf

    Auszug aus AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18
    Begehungsort kann sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort sein (BGH NZG 2010, 587).
  • LG Braunschweig, 01.06.2017 - 11 O 3683/16

    Fahrzeugkauvertrag: Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Schadenersatzanspruch

    Auszug aus AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18
    Hierdurch wird zwar nicht das Fahrverhalten der Fahrzeuge an sich verändert und auch die Typengenehmigung des Fahrzeugs ist hierdurch nicht erloschen (LG Braunschweig BeckRS 2017, 111809).
  • LG Kiel, 18.05.2018 - 12 O 371/17

    VW-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch des Käufers eines betroffenen Neuwagens

    Auszug aus AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18
    Der Schaden im Rahmen des § 826 BGB wird weit verstanden und erfasst jede nachteilige Einwirkung auf die Vermögenslage (Förster BeckOK BGB, § 826 Rn. 25), wozu auch die Belastung durch die Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit zählt (Wagner MüKo BGB § 826 Rn. 41), ohne dass es darauf ankommt, ob die erhaltene Leistung wirtschaftlich betrachtet hinter der Gegenleistung zurückbleibt (LG Kiel Urteil vom 18.05.2018 - 12 O 371/17).
  • LG Frankenthal, 30.01.2018 - 6 O 373/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Anspruch gegen den Hersteller eines vom

    Auszug aus AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18
    Möchte der Käufer den Kaufvertrag jedoch nicht angreifen und das Fahrzeug behalten, könnte er grundsätzlich auch einen etwaigen Minderwert gemäß § 251 BGB als Schaden verlangen (LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 30.01.2018 - 6 O 373/17).
  • LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher, Indiz

    Auszug aus AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18
    Dass es sich beim Abschluss eines solchen Vertrages um einen für den Antragsteller wirtschaftlich nachteiligen Vertrag handelt, ergibt sich bereits daraus, dass kein verständiger Kunde ein Fahrzeug erwerben würde, das mit einer gesetzeswidrigen Software ausgestattet ist, da er ansonsten mit Problemen für den Fall der Entdeckung der Manipulation durch das Kraftfahrtbundesamt rechnen müsste (LG Heidelberg Urteil vom 31.01.2018 - 1 O 40/17).
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