Rechtsprechung
AG Frankenthal, 21.06.2018 - 3a C 41/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 2 StVO, § 7 Abs 5 StVO, § 18 Abs 3 StVO, § 447 ZPO, § 448 ZPO
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis gegen den einfädelnden Fahrzeugführer bei "Stop-and-Go-Verkehr" und Kollision mit einem auf der rechten Fahrbahn der BAB fahrenden Fahrzeug - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls durch Erschütterung des Anscheinsbeweis der schuldhaften Unfallverursachung
- RA Kotz
Verkehrsunfall bei einfädelnden Auto bei Stop-and-Go-Verkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Verkehrsunfall beim Auffahren auf Autobahn - Haftung des Auffahrenden
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn …
Auszug aus AG Frankenthal, 21.06.2018 - 3a C 41/18
Es ist herrschende Rechtsprechung, BGH VersR 82, 672, dass dann, wenn sich wie hier ein Auffahrunfall im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren eines Fahrzeuges auf die Bundesautobahn ereignet, kein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des die Bundesautobahn benutzenden bevorrechtigten Fahrers spricht, vielmehr spricht umgekehrt in derartigen Fällen der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des auf die Bundesautobahn Auffahrenden (OLG Koblenz, Urteil vom 15. Juni 1992, Aktenzeichen 12 U 1135/91).
- AG Frankenthal, 05.12.2018 - 3a C 237/18
Anscheinsbeweis bei Fahrzeugkollision nach Befahren des Standstreifens im …
17 Es ist herrschende Rechtsprechung (BGH Versicherungsrecht 82, 672; Amtsgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 21.06.2018 - 3a C 41/18), dass dann, wenn sich ein Auffahrunfall im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren eines Fahrzeuges auf die Bundesautobahn ereignet, kein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des die Bundesautobahn benutzenden bevorrechtigten Fahrers spricht, vielmehr spricht umgekehrt in derartigen Fällen der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des auf die Bundesautobahn Auffahrenden (OLG Koblenz, Urteil vom 15.06.1992, Az 12 U 1135/91).