Rechtsprechung
AG Frankenthal, 23.04.2012 - 3b C 43/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5819) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter kann sich auf unvorhersehbare finanzielle Engpässe berufen!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kaution nachträglich bezahlt: Räumungsklage unbegründet, Mieter trägt Verfahrenskosten! (IMR 2012, 1161)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04
Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus AG Frankenthal, 23.04.2012 - 3b C 43/12
Auch ist durch die während des Räumungsrechtsstreits geleistete Zahlung der Beklagten in Höhe von 800, 00 Euro eine Heilungswirkung nicht eingetreten, da nach gefestigter Rechtsprechung die Vorschrift des § 569 Abs. 3 Ziffer 2 BGB auf eine ordentliche Kündigung nicht angewandt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2005, VIII ZR 6/04 mwN).