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   AG Frankenthal, 24.11.2016 - 3a C 308/16   

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https://dejure.org/2016,51950
AG Frankenthal, 24.11.2016 - 3a C 308/16 (https://dejure.org/2016,51950)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 24.11.2016 - 3a C 308/16 (https://dejure.org/2016,51950)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 24. November 2016 - 3a C 308/16 (https://dejure.org/2016,51950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 StVG, § 17 StVG, § 18 StVG, § 8 StVO, § 823 Abs 1 BGB
    Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsverletzung; berechtigtes Vertrauen des Wartepflichtigen in Abbiegeabsicht des Vorfahrtsberechtigten

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall -Vertrauen Wartepflichtiger in Abbiegeabsicht Vorfahrtsberechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem

    Auszug aus AG Frankenthal, 24.11.2016 - 3a C 308/16
    Nach einer anderen Auffassung ist ein berechtigtes Vertrauen des Wartepflichtigen in die Abbiegeabsicht des Vorfahrtsberechtigten grundsätzlich geeignet, eine Vorfahrtsverletzung entfallen zu lassen (so OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611, ähnlich OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975).

    3 Im Einzelnen ist umstritten, ob der nach § 8 StVO Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (OLG München, DAR 1938, 474 KG NZV 1990, 155 Burmann/Heß/Jahnke/Janka, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 8 StVO Rn. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchter des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selbst - zweifelsfrei manifestiert (so OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611, OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975, OLG Karlsruhe, DAR 2001, 128 m.w.N.).

    Er darf zwar in der Regel auf das Unterbleiben atypischer grober Verkehrsverstöße des Vorfahrtsberechtigten vertrauen, muss jedoch die Möglichkeit sonstiger Verkehrsverstöße des Vorfahrtsberechtigten in Betracht ziehen (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611).

  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter

    Auszug aus AG Frankenthal, 24.11.2016 - 3a C 308/16
    Nach einer anderen Auffassung ist ein berechtigtes Vertrauen des Wartepflichtigen in die Abbiegeabsicht des Vorfahrtsberechtigten grundsätzlich geeignet, eine Vorfahrtsverletzung entfallen zu lassen (so OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611, ähnlich OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975).

    3 Im Einzelnen ist umstritten, ob der nach § 8 StVO Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (OLG München, DAR 1938, 474 KG NZV 1990, 155 Burmann/Heß/Jahnke/Janka, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 8 StVO Rn. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchter des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selbst - zweifelsfrei manifestiert (so OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611, OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975, OLG Karlsruhe, DAR 2001, 128 m.w.N.).

  • OLG München, 18.09.1998 - 10 U 6463/97

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Abbiegeabsicht des

    Auszug aus AG Frankenthal, 24.11.2016 - 3a C 308/16
    Nach einer Auffassung kann das Setzen eines Fahrtrichtungsanzeigers durch den Vorfahrtsberechtigten dessen Vorfahrtsrecht generell nicht aufheben, sondern allenfalls ein Vertrauen des Wartepflichtigen begründen, dass im Rahmen der konkreten Abwägung damit Verursachungs- und Verschuldensanteile zu berücksichtigen ist (so KG NZV 1990, 155, OLG München, DAR 1998, 474 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2000 - 10 U 155/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus AG Frankenthal, 24.11.2016 - 3a C 308/16
    3 Im Einzelnen ist umstritten, ob der nach § 8 StVO Wartepflichtige auf ein angekündigtes Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten bereits dann vertrauen darf, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte die Abbiegeabsicht in Zweifel ziehen (OLG München, DAR 1938, 474 KG NZV 1990, 155 Burmann/Heß/Jahnke/Janka, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 8 StVO Rn. 63), oder ob der Wartepflichtige trotz eingeschalteter rechter Blinkleuchter des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nur dann auf dessen Abbiegen vertrauen darf, wenn sich dieses in der Gesamtschau der Fahrsituation - sei es durch eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit, sei es durch den Beginn des Abbiegens selbst - zweifelsfrei manifestiert (so OLG Saarbrücken, NJW-RR 2008, 1611, OLG Hamm, NJW-RR 2003, 975, OLG Karlsruhe, DAR 2001, 128 m.w.N.).
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