Rechtsprechung
AG Frankenthal, 30.05.2018 - 3c C 49/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 249 BGB, §§ 249 ff BGB
Schadensersatzanspruch nach Kfz-Unfall: Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten in einfach gelagerten Fällen - JurPC
Kosten für anwaltliche Hilfe in einfach gelagerten Fällen
- RA Kotz
Kostenerstattung für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen
- rewis.io
- ra.de
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten nach Verkehrsunfall
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein einfach gelagerter Fall: Anwaltskosten sind erstattungsfähig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
AG Frankenthal widerspricht eintrittspflichtigem Kfz-Versicherer und spricht Anwaltskosten dem Geschädigten zu
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)
Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren bei der Schadensabwicklung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14
Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen …
Auszug aus AG Frankenthal, 30.05.2018 - 3c C 49/18
3 a) Zutreffend gehen beide Parteien bezüglich der Erstattungsfähigkeit außerprozessualer Rechtsverfolgungskosten im Rahmen eines bestehenden Schadensersatzanspruchs von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus, wonach die Einschaltung eines Rechtsanwaltes in nicht einfach gelagerten Fällen stets, ansonsten aber nur dann erforderlich ist, wenn der Geschädigte geschäftlich ungewandt ist oder die Schadensregelung verzögert wird (vgl. nur BGH NJW 2015, 3447, 3450 Rn. 55 sowie NJW 1995, 446;… Palandt/Grüneberg, BGB 77. Aufl. § 249 Rn. 57).Der Höhe nach sind dem Geschädigten regelmäßig die sich aus dem RVG ergebenden gesetzlichen Gebühren zu erstatten (vgl. BGH NJW 2015, 3447, 3451 Rn. 57).
- BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94
Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …
Auszug aus AG Frankenthal, 30.05.2018 - 3c C 49/18
3 a) Zutreffend gehen beide Parteien bezüglich der Erstattungsfähigkeit außerprozessualer Rechtsverfolgungskosten im Rahmen eines bestehenden Schadensersatzanspruchs von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus, wonach die Einschaltung eines Rechtsanwaltes in nicht einfach gelagerten Fällen stets, ansonsten aber nur dann erforderlich ist, wenn der Geschädigte geschäftlich ungewandt ist oder die Schadensregelung verzögert wird (vgl. nur BGH NJW 2015, 3447, 3450 Rn. 55 sowie NJW 1995, 446;… Palandt/Grüneberg, BGB 77. Aufl. § 249 Rn. 57).