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   AG Frankenthal, 30.11.2016 - 3a C 315/16   

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https://dejure.org/2016,59626
AG Frankenthal, 30.11.2016 - 3a C 315/16 (https://dejure.org/2016,59626)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 30.11.2016 - 3a C 315/16 (https://dejure.org/2016,59626)
AG Frankenthal, Entscheidung vom 30. November 2016 - 3a C 315/16 (https://dejure.org/2016,59626)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 5 Abs 1 WoEigG, § 5 Abs 2 WoEigG, § 15 Abs 2 WoEigG, § 44 WoEigG, § 46 Abs 1 WoEigG
    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Schlagwortartige Bezeichnung eines Tagesordnungspunkts; Regelung hinsichtlich des Anbringens von Blumenkästen auf Balkonen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzgl. der Anbringung von Blumenkästen an den Innenseiten der Balkone

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus AG Frankenthal, 30.11.2016 - 3a C 315/16
    Balkonaußenwände und Brüstungen sind gemäß § 5 Abs. 1 und Abs. 2 WEG zwingend gemeinschaftliches Eigentum (vgl. u.a. BGH NJW 1985, 1551; BayObLGE 1974, 269 ff. m.w.N.).
  • KG, 18.10.2004 - 1 W 331/04

    Kostenerstattung: Aufwandsentschädigung für elektronische Grundbucheinsicht zur

    Auszug aus AG Frankenthal, 30.11.2016 - 3a C 315/16
    Soweit die Kläger die Klage, die gemäß § 46 Abs. 1 WEG gegen sämtliche übrigen Mitglieder der Gemeinschaft (vgl. MüKoBGB/Engelhardt WEG § 46 Rn. 14) BGH NJW 2012, 1224) zu richten ist, hinsichtlich der Kosten der Wohnungseigentümerliste gemäß § 44 WEG, die zur Konkretisierung der Beklagten erforderliche namentliche Bezeichnung der beklagten Wohnungseigentümer im Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung beinhaltet, begehrt, besteht nach dem Vorgenannten bereits kein Anspruch und begründet grundsätzlich auch keinen materiell-rechtlichen Anspruch auf Erstattung der hierfür verauslagten Kosten durch die Kläger, sondern bleibt dem Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten (KG Beschluss vom 18.10.2004 - 1 W 331/04).
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 45/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation im Beschlussanfechtungsprozess

    Auszug aus AG Frankenthal, 30.11.2016 - 3a C 315/16
    Soweit die Kläger die Klage, die gemäß § 46 Abs. 1 WEG gegen sämtliche übrigen Mitglieder der Gemeinschaft (vgl. MüKoBGB/Engelhardt WEG § 46 Rn. 14) BGH NJW 2012, 1224) zu richten ist, hinsichtlich der Kosten der Wohnungseigentümerliste gemäß § 44 WEG, die zur Konkretisierung der Beklagten erforderliche namentliche Bezeichnung der beklagten Wohnungseigentümer im Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung beinhaltet, begehrt, besteht nach dem Vorgenannten bereits kein Anspruch und begründet grundsätzlich auch keinen materiell-rechtlichen Anspruch auf Erstattung der hierfür verauslagten Kosten durch die Kläger, sondern bleibt dem Kostenfestsetzungsverfahren vorbehalten (KG Beschluss vom 18.10.2004 - 1 W 331/04).
  • BayObLG, 25.07.1991 - BReg. 2 Z 69/91
    Auszug aus AG Frankenthal, 30.11.2016 - 3a C 315/16
    Das Anbringen von Blumenkästen an den Balkonaußenseiten oder auf den Balkonbrüstungen kann grundsätzlich durch Eigentümerbeschluss untersagt werden (BayObLGE, Beschluss vom 25.07.1991 - BReg. 2 Z 69/91).
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