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   AG Frankfurt/Main, 02.12.2021 - 380 C 14/21 (14)   

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https://dejure.org/2021,58743
AG Frankfurt/Main, 02.12.2021 - 380 C 14/21 (14) (https://dejure.org/2021,58743)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.12.2021 - 380 C 14/21 (14) (https://dejure.org/2021,58743)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - 380 C 14/21 (14) (https://dejure.org/2021,58743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 503
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 11 U 44/19

    Schadensschätzung und Abmahnkostenersatz beim Filesharing von Computerspielen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 02.12.2021 - 380 C 14/21
    Es ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung, ob der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts überhaupt zur Erteilung einer solchen Erlaubnis bereit ist (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2020, 346 [347]).

    Im Falle der Verletzung eines ausschließlichen Nutzungsrechts an einem Computer-Spiel sind die in der Rechtsprechung zum Filesharing von vorgenommenen Bemessungen nach Faktoren anwendbar (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2020, 346 [347]).

    Im Falle einer Verletzung des ausschließlichen Nutzungsrechts nach Ende des Zeitraumes der Markteinführung und einer geringen Anzahl der verletzenden Handlungen entspricht jedenfalls ein Faktor von 50 der Höhe einer angemessenen Lizenzgebührt (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2020, 346 [348]).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 02.12.2021 - 380 C 14/21
    Auch wenn die Vermutung des § 10 Abs. 3 Satz 1 UrhG nach dem Wortlaut des Gesetzes nur für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und Unterlassungsansprüche Anwendung findet, kommt einem Urheberrechtsvermerk auch im Rahmen von Ansprüchen auf Schadensersatz die Wirkung als Indiz der Inhaberschaft eines ausschließlichen Nutzungsrechtes zu (BGH, GRUR 2016, 176 [178]).

    Für den Fall des sogenannten Filesharings, bei dem keine in der Brache üblichen Vergütungssätze und Tarife existieren, ist der objektive Wert der Berechtigung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles gemäß § 287 ZPO zu schätzen (BGH, GRUR 2016, 176 [182]).

  • KG, 13.07.2009 - 24 U 81/08

    Urheberrechtsverletzung: Indizien für die Übertragung von Verwertungsrechten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 02.12.2021 - 380 C 14/21
    Für einen substantiierten Vortrag ist die Darlegung einer lückenlosen Kette von Rechten erforderlich (KG Berlin, NJOZ 2009, 4671 [4672]).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 02.12.2021 - 380 C 14/21
    Die Einrede des Beklagte ist im vorliegenden Fall nicht erheblich, weil zum Zeitpunkt der Erhebung der Klage ein nicht verjährter Anspruch der Klägerin aus §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 3, 852 Satz 1 BGB, § 102 Satz 2 UrhG bestand (BGH, GRUR 2016, 1280 [1288]).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 02.12.2021 - 380 C 14/21
    Die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht im Sinne des § 828 Abs. 3 BGB hat, wer nach der individuellen Entwicklung seines Verstandes in der Lage zur Erkenntnis der Gefährlichkeit seiner Handlungen und zum Bewusstsein über die Verantwortung für die Folgen seines Handelns ist (BGH, NJW 2005, 354 [356]).
  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 4 U 75/15

    Verantwortlichkeit eines Minderjährigen für das Herunterladen einer

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 02.12.2021 - 380 C 14/21
    Im Falle eines Minderjährigen ist für Beurteilung erforderlich, ob andere Kinder seines Alters und im Stande seiner Entwicklung zur Vorhersehbarkeit des Eintritts eines Schadens und bei Erkenntnis über die Gefährlichkeit ihres Handelns zu einem dieser Erkenntnis gemäßen Verhalten in der Lage wären (OLG Hamm, MMR 2016, 547 [548]).
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