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   AG Frankfurt/Main, 03.05.2017 - 29 C 3361/16 (40)   

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https://dejure.org/2017,31030
AG Frankfurt/Main, 03.05.2017 - 29 C 3361/16 (40) (https://dejure.org/2017,31030)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.05.2017 - 29 C 3361/16 (40) (https://dejure.org/2017,31030)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 29 C 3361/16 (40) (https://dejure.org/2017,31030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Flugannullierung: Haftungsausschluss bei gravierender Reduzierung des Flugpersonals

  • reise-recht-wiki.de

    Reduzierung des Flugpersonals durch massenhafte Krankmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wilder Streik als außergewöhnlicher Umstand?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Wilder Streik": Massenhafte Krankmeldung von Flugpersonal stellt außergewöhnlichen Umstand dar - Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 146/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.05.2017 - 29 C 3361/16
    Der Begriff des "außergewöhnlichen Umstands" selbst wird nicht in der Verordnung definiert, sodass nach einer Wortlautauslegung die Umstände "nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsprechen, sondern außerhalb dessen liegen, was üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr verbunden ist oder verbunden sein kann" (BGH Urt. v. 21.8.2012 - X ZR 146/11 Rn. 11).

    Der BGH führt in seinem Urteil X ZR 146/11 darüberhinaus aus:.

    Der BGH hat in seinem Urteil X ZR 146/11 weiter ausgeführt (Hervorhebungen durch Unterzeichnerin):.

    X ZR 146/11:.

    Zunächst führt der BGH in seinem Urteil X ZR 146/11 aus:.

  • EuGH, 12.05.2011 - C-294/10

    Eglitis und Ratnieks - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 Abs. 3

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.05.2017 - 29 C 3361/16
    Welche Maßnahmen einem ausführenden Luftverkehrsunternehmen zuzumuten sind, also in persönlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht erwartet werden können, um zu vermeiden, dass außergewöhnliche Umstände zur Annullierung eines bestimmten Fluges führen, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls zu diesem Zeitpunkt (EuGH, Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 42; Urteil vom 12. Mai 2011 - Rs. C-294/10, NJW 2011, 2865 = RRa 2011, 125 Rn. 25, 29 f. - EglTtis und Ratnieks).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.05.2017 - 29 C 3361/16
    X ZR 138/11:.
  • AG Frankfurt/Main, 05.12.2017 - 29 C 1251/17
    Mit solchen massiven Krankheitsraten ist im Rahmen des normalen Betriebes eines Luftfahrtunternehmen vernünftigerweise nicht zu rechnen; sie sind absolut unerwartbar und untypisch (so auch AG Frankfurt am Main, Urteil vom 03.05.2017 - 29 C 3361/16, RRa 2017, 197).
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