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   AG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 31 C 998/16 (78)   

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https://dejure.org/2016,39992
AG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 31 C 998/16 (78) (https://dejure.org/2016,39992)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.08.2016 - 31 C 998/16 (78) (https://dejure.org/2016,39992)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. August 2016 - 31 C 998/16 (78) (https://dejure.org/2016,39992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Anwaltsvertrag - Mandantenanspruch auf Herausgabe der Handakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 31 C 998/16
    Ein Anwalt, der zur Herausgabe von Handakten verpflichtet ist, braucht daher nicht auch derartige Aufzeichnungen offenzulegen (BGHZ 85, 327, 335; Nassall aaO).
  • OLG Köln, 16.12.1996 - 12 U 141/96

    Pflichten des Anwalts zur Herausgabe von Handakten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 31 C 998/16
    Insoweit handelt es sich um einen Erfüllungseinwand gegenüber dem Herausgabeanspruch der Klägerin, für welchen der Beklagte seinerseits darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.12.1996, Az.: 12 U 141/96).
  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 31 C 998/16
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 30.11.1989, Az.: III ZR 112/88, hinsichtlich der Frage, was von einem Herausgabeanspruch nach § 667 BGB umfasst ist, wie folgt ausgeführt:.
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