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   AG Frankfurt/Main, 06.01.2022 - 907 Ds 6111 Js 250180/19   

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https://dejure.org/2022,2191
AG Frankfurt/Main, 06.01.2022 - 907 Ds 6111 Js 250180/19 (https://dejure.org/2022,2191)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.01.2022 - 907 Ds 6111 Js 250180/19 (https://dejure.org/2022,2191)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Januar 2022 - 907 Ds 6111 Js 250180/19 (https://dejure.org/2022,2191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verbreiten von Propagandamitteln durch Einstellen von Videos im WhatsApp-Status strafbar

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verbreiten von Propagandamitteln durch Einstellen von Videos im WhatsApp-Status strafbar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Volksverhetzung durch WhatsApp-Status

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Adolf-Hitler-Video im Whatsapp-Status stellt Volksverhetzung dar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbreiten von NS-Videos per Whats App-Status ist strafbare Volksverhetzung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.01.2022 - 907 Ds 6111 Js 250180/19
    Unter Aufstachelung zum Hass ist ein Verhalten zu verstehen, welches auf die Gefühle oder den Intellekt eines anderen einwirkt und objektiv geeignet sowie subjektiv bestimmt ist, eine emotional gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende, feindselige Haltung gegen den betreffenden Bevölkerungsteil oder die betreffende Gruppe zu erzeugen oder zu verstärken (BGH Urteil vom 20.09.2011 - 4 StR 129/11 - BeckRS 2011, 24305 Rdn. 18; Urteil vom 03.04.2008 - 3 StR 394/07 - BeckRS 2008, 6865 Rdn.15).
  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11

    Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.01.2022 - 907 Ds 6111 Js 250180/19
    Unter Aufstachelung zum Hass ist ein Verhalten zu verstehen, welches auf die Gefühle oder den Intellekt eines anderen einwirkt und objektiv geeignet sowie subjektiv bestimmt ist, eine emotional gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende, feindselige Haltung gegen den betreffenden Bevölkerungsteil oder die betreffende Gruppe zu erzeugen oder zu verstärken (BGH Urteil vom 20.09.2011 - 4 StR 129/11 - BeckRS 2011, 24305 Rdn. 18; Urteil vom 03.04.2008 - 3 StR 394/07 - BeckRS 2008, 6865 Rdn.15).
  • BGH, 14.01.1964 - 3 StR 51/63

    Das Herstellen und Verbreiten verfassungsfeindlicher Schriften - Förderung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.01.2022 - 907 Ds 6111 Js 250180/19
    Ob der Angeklagte mit den verbreiteten Inhalten übereinstimmt, kann somit im Ergebnis für die Frage des Vorliegens der Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Volksverhetzung in der hier begangenen Variante dahinstehen (vgl. auch: BGH, Urteil vom 14.01.1964 - 3 StR 51/63 - NJW 1964, 673).
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 144/16

    Grundsätze der Mengen- und Kettenverbreitung bei Volksverhetzung und

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.01.2022 - 907 Ds 6111 Js 250180/19
    Eines Verbreitungserfolgs in dem Sinne, dass ein größerer Personenkreis tatsächlich von der Schrift Kenntnis genommen haben muss oder diese zumindest erlangt hat, bedarf es dagegen nicht (BGH, Beschluss vom 10.01.2017 - 3 StR 144/16, NStZ 2017, 405).
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