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AG Frankfurt/Main, 06.05.2009 - 810 IE 5/08 M |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
§ 77 Abs 2 S 2 InsO, § 18 Abs 3 S 2 RPflG
Versammlung der Insolvenzgläubiger: Grundsätze richterlicher Stimmrechtsüberprüfung
Papierfundstellen
- NZI 2009, 441
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.01.2009 - IX ZR 3/08
Voraussetzung der ordnungsgemäßen Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.05.2009 - 810 IE 5/08
Ebenso ist zum Verpflichtungsgrund des Schuldners vorzutragen, wenn sich die Forderung ursprünglich nicht gegen ihn, sondern gegen einen Dritten richtete (BGH vom 22.01.2009, IX ZR 3/08; ZVI 2009, 105). - KG, 23.03.2001 - 7 W 8076/00
Entscheidung des Gerichts über die Aufhebung eines Beschlusses der …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.05.2009 - 810 IE 5/08
Der solchermaßen beschränkte Zweck und Anwendungsbereich von § 18 Abs. 3 Satz 2 RpflG folgt auch daraus, dass der Antrag noch in der Gläubigerversammlung gestellt werden muss (KG vom 23.03.2001, 7 W 8076/00 für den insoweit vergleichbaren § 78 Abs. 1 InsO). - AG Mönchengladbach, 31.10.2000 - 32 IN 53/00
Antrag auf Neufestsetzung des Stimmrechts bei einer Gesellschaft bürgerlichen …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.05.2009 - 810 IE 5/08
Hinsichtlich des Stimmrechts B1 ist eine Auswirkung zwar nur zusammen mit dem Stimmrecht des Finanzamtes gegeben, was aber ausreichend ist (AG Mönchengladbach, ZInsO 2001, 141;… MüKo-Inso/Ehricke, 2. A., § 77, Rn. 25). - LG Leipzig, 07.10.1997 - 1 T 7302/97
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.05.2009 - 810 IE 5/08
Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Risiken der Zulassung von unberechtigten Gläubigern geringer sind, als die der Beschränkung des Kreises der Abstimmungsberechtigten auf wenige Gläubiger (LG Leipzig, ZIP 1998, 1038). - BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 698/03
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung des …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.05.2009 - 810 IE 5/08
Dies ist nicht erfolgt, weshalb eine Prüfung durch die Rechtspflegerin nicht erfolgen konnte und der dennoch antragsgemäß erlassene Festsetzungsbeschluss nicht begründbar war und trotz Begründungspflicht (BVerfG, ZInsO 2004, 1027;… FK-InsO, aaO, Rn 16; HK-InsO/Eickmann, 5.A., § 77, Rn 10;… MüKo-InsO, aaO, Rn 13) nicht begründet wurde.
- AG Göttingen, 28.07.2009 - 71 IN 151/07
Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren: Stimmrechtsausschluss eines …
§ 18 Abs. 3 Satz 3 RPflG war die Wiederholung der Abstimmung anzuordnen (vgl. AG Frankfurt NZI 2009, 441).