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AG Frankfurt/Main, 06.10.2021 - 3680 Js 248979/18 - 931 Gs |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.10.2021 - 3680 Js 248979/18 - 931 Gs (https://dejure.org/2021,41016)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - 3680 Js 248979/18 - 931 Gs (https://dejure.org/2021,41016)
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung
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- LG Erfurt, 21.12.2005 - 3 Qs 59/05
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.10.2021 - 3680 Js 248979/18
Von dem Grundsatz der Unzulässigkeit einer rückwirkenden Pflichtverteidigerbestellung ist ausnahmsweise abzuweichen, wenn die Beiordnung vor dem Verfahrensabschluss beantragt worden war, jedoch darüber trotz des Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 140, 141 StPO noch nicht entschieden wurde, weil es in solchen Fällen nicht darum geht, dem Verteidiger für einen bereits abgeschlossenen Verfahrensabschnitt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen, sondern verhindert werden soll, dass bei Antragstellung bestehende Beiordnungsansprüche durch Nichtbearbeitung entsprechender Anträge unterlaufen werden könnten (LG Erfurt BeckRS 2007, 11567; LG Magdeburg BeckRS 2007, 11565, jew. m.w.N.). - LG Magdeburg, 15.04.2007 - 22 Qs 18/07
Rückwirkende Beiordnung, Pflichtverteidiger
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 06.10.2021 - 3680 Js 248979/18
Von dem Grundsatz der Unzulässigkeit einer rückwirkenden Pflichtverteidigerbestellung ist ausnahmsweise abzuweichen, wenn die Beiordnung vor dem Verfahrensabschluss beantragt worden war, jedoch darüber trotz des Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 140, 141 StPO noch nicht entschieden wurde, weil es in solchen Fällen nicht darum geht, dem Verteidiger für einen bereits abgeschlossenen Verfahrensabschnitt einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen, sondern verhindert werden soll, dass bei Antragstellung bestehende Beiordnungsansprüche durch Nichtbearbeitung entsprechender Anträge unterlaufen werden könnten (LG Erfurt BeckRS 2007, 11567; LG Magdeburg BeckRS 2007, 11565, jew. m.w.N.).