Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 07.10.2008 - 902 OWi 12/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 105 Abs 1 OWiG, § 467 Abs 3 S 2 Nr 2 StPO, § 467a Abs 1 S 2 StPO
Geschwindigkeitsüberschreitung: Überbürdung der Auslagen bei Verfahrenseinstellung; Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessung mit Provida 2000 - IWW
- Wolters Kluwer
Geschwindigkeitsüberschreitung: Überbürdung der Auslagen bei Verfahrenseinstellung; Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessung mit Provida 2000
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Eine Überbürdung der Auslagen auf den Betroffenen kommt nicht nur bei einer Schuldfeststellung, sondern bereits bei Fortbestehen eines erheblichen Tatverdachts in Betracht
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Auslagenerstattung - Auslagenerstattung bei Verfahrenseinstellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Überbürdung der Auslagen auf den Betroffenen bei Fortbestehen eines erheblichen Tatverdachts nach Einstellung des Bußgeldverfahrens wegen Verfolgungsverjährung; Anforderungen an die Feststellung eines erheblichen Tatverdachts i.R. der Kostenentscheidung ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Auslagenerstattung - Auslagenerstattung bei Verfahrenseinstellung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02
Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 07.10.2008 - 902 OWi 12/08
Für die Beurteilung dieser Frage bedarf es nicht etwa einer Schuldfeststellung, sondern es genügt das Fortbestehen eines erheblichen Tatverdachts, vergleiche BGH NJW 00, 330, 1427, OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246. - OLG Naumburg, 21.06.2000 - 1 Ss (B) 196/00
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 07.10.2008 - 902 OWi 12/08
Ferner ist bei der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung um 61 km/h bereits ein Toleranzabzug von 5% erfolgt, welcher bei dem standardisierten Messverfahren des Provida 2000 Messgerätes zum Ausgleich von Fehlerquellen als ausreichend anerkannt ist, vgl. Hamburg DAR 2004, 42, VRS 100, 201, 2, Saarbrücken DAR 2000, 225. - OLG Zweibrücken, 20.12.1999 - 1 Ss 279/99
Anforderungen an Feststellung im Urteil bei Geschwindigkeitmessung mit …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 07.10.2008 - 902 OWi 12/08
Ferner ist bei der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung um 61 km/h bereits ein Toleranzabzug von 5% erfolgt, welcher bei dem standardisierten Messverfahren des Provida 2000 Messgerätes zum Ausgleich von Fehlerquellen als ausreichend anerkannt ist, vgl. Hamburg DAR 2004, 42, VRS 100, 201, 2, Saarbrücken DAR 2000, 225.
- AG Ludwigshafen, 12.02.2021 - 4m OWi 5888 Js 18364/20
Einstellung, verspätete Vorlage wegen Corona-Quarantäne, Auslagenentscheidung
Denn bei der Beurteilung der Frage, ob allein das Verfahrenshindernisses einer Verurteilung entgegensteht, bedarf es nicht etwa einer Schuldfeststellung, sondern es genügt das Bestehen eines erheblichen Tatverdachts, der auch ohne Durchführung einer Hauptverhandlung und somit insbesondere auch anhand der Aktenlage festgestellt werden kann (vgl. OLG Frankfurt NStz-RR 2002, 246; AG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.2008 - 902 OWi 12/08 -, juris).