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AG Frankfurt/Main, 09.09.2008 - 30 C 551/08 - 45 |
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AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. September 2008 - 30 C 551/08 - 45 (https://dejure.org/2008,60133)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- reise-recht-wiki.de
Kündigung wegen erheblicher Mängel eines Gastschulaufenthaltes
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Voraussetzungen der Kündigung eines Gastschulaufenthaltes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Köln, 02.03.2004 - 11 S 279/03
Rückerstattung eines Teils des Reispreises unter dem Gesichtspunkt der …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.09.2008 - 30 C 551/08
Die Beklagte hat ihrer Verpflichtung, offen zu legen, für welche Leistungen welche Aufwendungen veranschlagt wurden und welche Aufwendungen davon in Anbetracht der verkürzten Reisedauer tatsächlich angefallen sind (vgl. AG Bensheim, Urteil vom 04.08.2004, Az. 6 C 541/04) Genüge getan, so dass mangels substantiierten Vortrags des Klägers kein Anlass besteht, der Beklagten eine weitergehende Offenlegung ihrer Kalkulation aufzugeben (vgl. LG Köln, Urteil vom 02.03.2004, Az.: 11 S 279/03). - AG Bensheim, 04.08.2004 - 6 C 541/04
Kündigung / Erstattung von Aufwendungen / Offenlegen von Kalkulationsgrundlagen
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.09.2008 - 30 C 551/08
Die Beklagte hat ihrer Verpflichtung, offen zu legen, für welche Leistungen welche Aufwendungen veranschlagt wurden und welche Aufwendungen davon in Anbetracht der verkürzten Reisedauer tatsächlich angefallen sind (vgl. AG Bensheim, Urteil vom 04.08.2004, Az. 6 C 541/04) Genüge getan, so dass mangels substantiierten Vortrags des Klägers kein Anlass besteht, der Beklagten eine weitergehende Offenlegung ihrer Kalkulation aufzugeben (vgl. LG Köln, Urteil vom 02.03.2004, Az.: 11 S 279/03). - OLG Frankfurt, 06.09.2004 - 16 U 41/04
Reisevertragskündigung wegen Mängeln: Vorliegen einer "erheblichen …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 09.09.2008 - 30 C 551/08
Dies ist der Fall, wenn zahlreiche Mängel vorhanden sind, so dass es aussichtslos erscheint, sie vor Urlaubsende zu beseitigen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2004, Az. 16 U 41/04).