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AG Frankfurt/Main, 10.09.2021 - 32 C 52/21 (88) |
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AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. September 2021 - 32 C 52/21 (88) (https://dejure.org/2021,46710)
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Volltextveröffentlichung
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- KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13
Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 10.09.2021 - 32 C 52/21
Hinzu kommt die Haftungsgefahr bei einer Fahrzeuganmietung: Den Geschädigten trifft bei einer allein oder mitverschuldeten Schädigung des Mietfahrzeugs die Pflicht, den Schaden im Umfang der erforderlichen Reparaturkosten in Geld auszugleichen, während er bei verschuldeter Beschädigung seines eigenen Fahrzeugs die Wahl hat, es nicht oder nur notdürftig selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 08.05.2014, Az. 22 U 119/13, zitiert nach juris). - BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 10.09.2021 - 32 C 52/21
Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. bereits BGH, Urteil vom 29.10.1974, Az.: VI ZR 42/73 = BGHZ 63, 182) fällt das so genannte Werkstattrisiko danach der Schädigerseite, mithin vorliegend der für diese einstandspflichtigen Beklagten zur Last. - LG Frankfurt/Main, 14.11.2018 - 15 S 76/18
Mietwagen
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 10.09.2021 - 32 C 52/21
_ Zivilkammer vom 20.12.2018, Az. 2-01 5 212/17, Ur- über die hessische en AH Az. 2-15 S 76/18, jeweils m.w.N. und abrufbar Gericht im Sinne einer emneni EEE schließt sich das erkennende 511 Abs. 4 S. 1 Nr. 13. Alt vo Rechtsprechung im Bezirk des Berufungsgerichts ($ fende Gründe, davon im kann En er Rechtsprechung an.