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AG Frankfurt/Main, 13.03.2018 - 29 C 925/17 |
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Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 13.03.2018 - 29 C 925/17
- LG Frankfurt/Main, 20.08.2018 - 24 S 111/18
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 20.08.2018 - 24 S 111/18
Entschädigung bei Flugverspätung - Anrechnung
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13.03.2018, Aktenzeichen 29 C 925/17 (97), teilweise abgeändert und insgesamt unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:.die Beklagte unter Abänderung des Urteils des AG Frankfurt am Main, verkündet am 13.03.2018, Az. 29 C 925/17 (97), zu verurteilen, an die Kläger jeweils einen weiteren Betrag in Höhe von nunmehr noch 61, 41 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2016 zu zahlen.
die Beklagte weiter zu verurteilen, unter Abänderung des Urteils des AG Frankfurt am Main vom 13.03.2018, Az. 29 C 925/17 (97), zu verurteilen, an die Kläger bezüglich vorgerichtlicher Anwaltskosten einen Betrag in Höhe von 176, 12 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Zustellung der Klage zu zahlen.