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   AG Frankfurt/Main, 14.04.2009 - 29 C 1957/08-86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25566
AG Frankfurt/Main, 14.04.2009 - 29 C 1957/08-86 (https://dejure.org/2009,25566)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.04.2009 - 29 C 1957/08-86 (https://dejure.org/2009,25566)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. April 2009 - 29 C 1957/08-86 (https://dejure.org/2009,25566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung)

    Filesharing-Abmahnung: "3 Tage wach"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    DigiProtect hat Anspruch auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechteinhaber DigiProtect darf Daten von ermittelter IP-Adresse verwenden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 26.09.2008 - 4 W 62/08

    Auskunftsersuchen der StA bei dynamischer IP-Adresse

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 14.04.2009 - 29 C 1957/08
    Es ist daher anerkannt, dass das Bereitstellen von Multimediawerken zum Download von § 19 a UrhG erfasst wird und Ansprüche des Rechteinhabers auf Unterlassung und Schadensersatz begründet (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.09.2008, Az.: 4 W 62/08).

    Dies kann aber dahingestellt bleiben, weil die Mitteilung über den jeweiligen Nutzer der dynamischen IP-Adresse weder das Grundrecht des Anschlussinhabers auf Wahrung des Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 GG noch sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.09.2008, Az.: 4 W 62/08).

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 14.04.2009 - 29 C 1957/08
    Die Klägerin betreibt mit dem ihr übertragenen Recht zur Auswertung der Tonträger in dezentralen Computernetzen keine Rechtsdienstleistung i. S. d. § 2 RDG und bedarf insoweit auch keiner Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 UrhWG (vgl. OGL Köln, Beschluss vom 21.10.2008, Az.: 6 Wx 2/08).
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