Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 14.11.2022 - 29 C 1644/22 (85) |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 14.11.2022 - 29 C 1644/22 (85)
- LG Frankfurt/Main - 15 S 131/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01
Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 14.11.2022 - 29 C 1644/22
Das Gericht konnte auch über den Klageantrag zu Ziffer 2. entscheiden, da dem Hauptanspruch auf Rückerstattung die materiell-rechtliche Grundlage fehlt (BGH, Versäumnisurteil vom 28. November 2001 - VIII ZR 37/01 -, Rn. 20, juris).
- AG Berlin-Mitte, 12.01.2023 - 25 C 274/21
Ermittlungs- und Auskunftspflicht von Bank bei Erhebung unzulässiger …
Der Wirksamkeit der Abtretung steht auch kein Abtretungsausschluss gemäß § 399 Alt. 1 BGB entgegen (a. A. G Frankfurt, Urteil vom 14. November 2022 - 29 C 1644/22 (85) -, Rn. 16, juris).Denn im Unterschied zu den Vereinbarungen einer anderen Rechtsdienstleisterin, deren vorformulierte Vereinbarung insbesondere im Hinblick auf die unwiderruflich und zeitlich unbegrenzte Abtretung auch der künftigen Auskunftsansprüche (explizit gemäß §§ 5, 10 ZKG) wohl zu Recht als unwirksam angesehen wurde (AG Frankfurt, Urteil vom 14. November 2022 - 29 C 1644/22 (85) -, Rn. 24, juris), verliert vorliegend der Zedent gegenüber der Beklagten nicht endgültig die Aktivlegitimation bezüglich künftiger Informationsansprüche, denn er tritt nach dem eindeutigen Wortlaut der Erklärung nur Ansprüche hinsichtlich aktueller und vorangegangener Entgeltinformationen ab, soweit diese auf unwirksamen Erhöhungen beruhen.