Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 15.09.2008 - 944 OWi 24/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Nr 9003 GKVerz
Ordnungswidrigkeitsverfahren: Aktenversendungspauschale; Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verteidiger als Kostenschuldner - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ordnungswidrigkeitsverfahren: Aktenversendungspauschale; Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verteidiger als Kostenschuldner
- Wolters Kluwer
Ordnungswidrigkeitsverfahren: Aktenversendungspauschale; Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verteidiger als Kostenschuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 25.08.2008 - 944 OWi 24/08
- AG Frankfurt/Main, 15.09.2008 - 944 OWi 24/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Frankfurt/Main, 25.08.2008 - 941 OWi 52/08
Aktenversendungspauschale: Anfallen der Pauschale bei dem Einlegen von …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 15.09.2008 - 944 OWi 24/08
Die Aktenversendungspauschale gemäß Nr. 9003 KV GKG fällt nicht an, wenn die Verwaltungsbehörde bei Gericht ein eigenes Postfach unterhält, welches täglich durch einen Kurierfahrer aufgesucht wird, und diesem dabei auch Akten zum Einlegen in das Gerichtsfach des Akteneinsicht beantragenden Rechtsanwalts vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08 (Anschluss an Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08-).Da die Verwaltungsbehörde ohnehin täglich einen Kurierfahrer zur Leerung des eigenen Postfaches bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main einsetzt, ist ihr durch das Mitgeben der Akte zum Einlegen in das Gerichtsfach des Antragstellers kein zusätzlicher Aufwand entstanden, der mit der Versendungspauschale abzugelten wäre (so auch Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.08.2008, Az.: 941 OWi 52/08, veröffentlicht in Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen, www.rechtsprechung.hessen.de).
- LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06
Kostenfestsetzung, Aktenversendungspauschale, Versendungspauschale, Gerichtsfach, …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 15.09.2008 - 944 OWi 24/08
Außerdem hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (NJW 2007, 2510) in einem Fall, in dem das die Akteneinsicht gewährende Gericht selbst keine Gerichtsfächer unterhält und die Akten durch einen Bediensteten in ein nahe gelegenes anderes Gericht verbringt, um sie in das dortige Gerichtsfach des Rechtsanwalts einzulegen, entschieden, dass die Aktenversendungspauschale dann nicht anfällt, wenn das die Akteneinsicht gewährende Gericht bei dem anderen Gericht selbst ein Postfach unterhält und deshalb das andere Gericht ohnehin täglich aufsuchen muss.