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   AG Frankfurt/Main, 16.07.2008 - 31 C 2575/07 - 17   

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https://dejure.org/2008,3054
AG Frankfurt/Main, 16.07.2008 - 31 C 2575/07 - 17 (https://dejure.org/2008,3054)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.07.2008 - 31 C 2575/07 - 17 (https://dejure.org/2008,3054)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 31 C 2575/07 - 17 (https://dejure.org/2008,3054)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Vorab-Zensur-Pflicht für Web-Blogs? - Das Betreiben eines Internetforums/ -blogs steht unter dem Schutz derPresse- und Meinungsäußerungsfreiheit. Die Existenz solcher Foren wäre gefährdet, wenn man Prüfungs- undÜberwachungspflichten in Richtung einer ...

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Keine Störerhaftung für Kommentare in Blogs

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB
    Zur Störerhaftung des Bloggers

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Störerhaftung eines Weblog-Administrators

  • heise.de (Pressebericht, 02.08.2008)

    Gericht stärkt Meinungsfreiheit von Blogs

  • heise.de (Pressebericht, 02.08.2008)

    Meinungsfreiheit von Blogs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Mitstörerhaftung für fremde Weblog-Einträge vor Kenntnis

  • presserecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit in Blogs

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Vorab-Zensur bei Internetforen/Blogs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Vorab-Zensur bei Internetforen/Blogs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Mitstörerhaftung für fremde Weblog-Einträge vor Kenntnis

  • 123recht.net (Zusammenfassung, 1.8.2008)

    Keine Vorab-Zensur bei Blogs

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 42 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Betreibers eines Internet-Forums

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 860 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 237
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.07.2008 - 31 C 2575/07
    Bei der Beurteilung der Weite der Prüfungspflicht sind die Grundrechte der Meinungsfreiheit der Nutzer, deren Äußerungen dem Beklagten zugerechnet werden sollen, und das Allgemeinen Persönlichkeitsrecht der von den Äußerungen Betroffenen miteinander abzuwägen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.08.2006, 7 U 50/06, zitiert nach juris).

    Dabei ist zu beachten, dass das Betreiben eines Internetforums unter dem Schutz der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit steht, und dass die Existenz eines derartigen Forums bei Überspannung der Überwachungspflichten gefährdet wäre (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.08.2006, 7 U 50/06, zitiert nach juris).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.07.2008 - 31 C 2575/07
    Nach den allgemeinen Grundsätzen der Störerhaftung kann derjenige als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines absolut geschützten Rechtes beiträgt (BGH, GRUR 2004, 860, 864 m. w. N.; BGH, GRUR 2001, 1038, 1039).

    Der Umfang der Prüfpflichten bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2004, I ZR 304/01, zitiert nach juris).

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.07.2008 - 31 C 2575/07
    Wie sich aus § 7 Abs. 2 TMG und dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelung ergibt, betrifft § 10 TMG lediglich die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung (BGH. Urteil vom 27.03.2007, VI ZR 101/06, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.07.2008 - 31 C 2575/07
    Nach den allgemeinen Grundsätzen der Störerhaftung kann derjenige als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines absolut geschützten Rechtes beiträgt (BGH, GRUR 2004, 860, 864 m. w. N.; BGH, GRUR 2001, 1038, 1039).
  • AG München, 06.06.2008 - 142 C 6791/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Prüfungspflichten des

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.07.2008 - 31 C 2575/07
    Bei der Annahme einer generellen Vorab-Zensur-Pflicht bei der Einstellung von Artikeln mit kritischen Stellungnahmen oder brisanten Inhalt, würden zwangsläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst und das Modell des Internetforums/blogs insgesamt in Frage stellen (so auch AG München, Urteil vom 06.06.2008, 142 C 6791/08, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 27.06.2007 - 12 O 343/06

    Keine Wiederholungsgefahr bei Löschung von Inhalten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.07.2008 - 31 C 2575/07
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beklagte als technischer Administrator zumindest einen Beitrag zu Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Blogs geleistet hat und die Verbreitung der streitgegenständlichen Äußerungen damit gefördert hat, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus um eine über die Gebühr ausufernde Ausdehnung der Störerhaftung, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, zu verhindern (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2007, 12 O 343/06, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 16.07.2008 - 31 C 2575/07
    (3) Berücksichtigung muss auch finden, dass das vorliegende Forum nicht gewerblich betrieben wird und der Beklagte als technischer Administrator mit der rechtsverletzenden Äußerung weder direkt noch indirekt Umsatz erzielt, worauf der Bundesgerichtshof jedoch bei der Feststellung der Prüfungspflichten maßgeblich abgestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2007, I ZR 35/04, zitiert nach juris).
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