Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 19.03.2021 - 477 F 23297/20 RI |
Volltextveröffentlichungen (3)
- hessen.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Getrenntlebende Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Getrenntlebende Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken
- hessen.de (Pressemitteilung)
Getrenntlebende Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Getrenntlebende Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Frau blieb nach der Trennung in der Ehewohnung - Nach einem Jahr muss sie den Mietvertrag übernehmen oder der Kündigung zustimmen
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Muss die getrenntlebende Ehefrau bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken?
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Mitwirkung an der Kündigung nach Trennung - Ex muss der Kündigung der Ehewohnung zustimmen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 10.09.2010 - 12 WF 51/10
Trennungszeit der Ehegatten: Pflicht zur Mitwirkung an der Entlassung des anderen …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.03.2021 - 477 F 23297/20
Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob der Anspruch des Antragstellers seine Rechtsgrundlage in §§ 723 Abs. 1 S. 1, 726, 730 BGB analog der Vorschriften der Auseinandersetzung der durch die gemeinsame Anmietung der Ehewohnung durch die Beteiligten entstandenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts findet oder aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB folgt (OLG Hamburg, Beschluss v. 10.09.2010 - 12 WF 51/10). - OLG Köln, 11.04.2006 - 4 UF 169/05
Zustimmung des Ehegatten zur Kündigung der Ehewohnung bei endgültiger Trennung
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.03.2021 - 477 F 23297/20
Das Gericht schließt sich nach eigener rechtlicher Prüfung den Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln in seinen Entscheidungen vom 11.04.2006 zu Aktenzeichen 4 UF 169/05 sowie vom 04.10.2010 zu Aktenzeichen 4 UF 154/10 an, wonach ein Ehepartner nach endgültiger Trennung der Eheleute die Zustimmung zur beziehungsweise die Mitwirkung bei der Kündigung der ehemaligen Ehewohnung dann verlangen kann, wenn unterhaltsrechtliche Gründe oder auch der Gesichtspunkt nachehelicher Solidarität dem nicht entgegenstehen. - OLG Bremen, 12.11.2020 - 4 WF 67/20
Antrag auf Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrags ist Familienstreitsache
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.03.2021 - 477 F 23297/20
Das Gericht bemisst den Verfahrenswert vor diesem Hintergrund im Rahmen des ihm eingeräumten billigen Ermessens in Höhe einer Jahresnettomiete (ebenso: OLG Bremen, Beschluss v. 12.11.2020 - 4 WF 67/20). - OLG Köln, 04.10.2010 - 4 UF 154/10
Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Antrags auf Verurteilung des …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 19.03.2021 - 477 F 23297/20
Das Gericht schließt sich nach eigener rechtlicher Prüfung den Ausführungen des Oberlandesgerichts Köln in seinen Entscheidungen vom 11.04.2006 zu Aktenzeichen 4 UF 169/05 sowie vom 04.10.2010 zu Aktenzeichen 4 UF 154/10 an, wonach ein Ehepartner nach endgültiger Trennung der Eheleute die Zustimmung zur beziehungsweise die Mitwirkung bei der Kündigung der ehemaligen Ehewohnung dann verlangen kann, wenn unterhaltsrechtliche Gründe oder auch der Gesichtspunkt nachehelicher Solidarität dem nicht entgegenstehen.