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   AG Frankfurt/Main, 20.09.2018 - 30 C 3466/17 (71)   

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https://dejure.org/2018,43201
AG Frankfurt/Main, 20.09.2018 - 30 C 3466/17 (71) (https://dejure.org/2018,43201)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.09.2018 - 30 C 3466/17 (71) (https://dejure.org/2018,43201)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. September 2018 - 30 C 3466/17 (71) (https://dejure.org/2018,43201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Rechtswidriges Stadionverbot

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Empfehlung der Polizei rechtfertigt kein Stadionverbot

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stadionverbot unwirksam: Kein Pauschalurteil über Fußballfans

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stadionverbot: Besorgnis künftiger Störungen erforderlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadionverbot ohne Hinweise auf künftig zu erwarteneden Störungen rechtswidrig - Ausschluss Einzelner darf nicht ohne sachlichen Grund und nicht willkürlich erfolgen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 20.09.2018 - 30 C 3466/17
    Somit kann auch nicht auf eine willentlichen Teilnahme an einem Treffen in einem gewaltbereiten Umfeld geschlossen werden (vgl. BGH Urteil vom 30.10.2009, Az.: V ZR 253/08, Rn. 23).
  • AG Duisburg, 13.03.2008 - 73 C 1565/07

    Antrag eines Fußballfans zur Aufhebung eines ihm gegenüber ausgesprochenen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 20.09.2018 - 30 C 3466/17
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 48 GKG i. V. m. § 3 ZPO (vgl. AG Duisburg, Urteil vom 13. März 2008 - 73 C 1565/07 -, juris).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 20.09.2018 - 30 C 3466/17
    Als sachlicher Grund ist es ausreichend, dass die begründete Besorgnis besteht, dass von einer Person die Gefahr künftiger Störungen ausgeht (vgl. ausführlich Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.04.2018, Az.: 1 BvR 3080/09, juris).
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