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   AG Frankfurt/Main, 21.08.2019 - 33 C 523/19 (51)   

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https://dejure.org/2019,31928
AG Frankfurt/Main, 21.08.2019 - 33 C 523/19 (51) (https://dejure.org/2019,31928)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.08.2019 - 33 C 523/19 (51) (https://dejure.org/2019,31928)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. August 2019 - 33 C 523/19 (51) (https://dejure.org/2019,31928)
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  • LG Heidelberg, 25.02.2011 - 5 S 77/10

    Wohnraummiete: Heizkostennachforderung bei unwirksamer Pauschale im Wege der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.08.2019 - 33 C 523/19
    Wollte man dem Kläger darüber hinaus noch die von ihm begehrte Mietdifferenz i.H.v. 40 % des Mietzinses für den Monat Juli 2017 zu sprechen, würde dies im Ergebnis dazu führen, dass der Kläger durch seinen zeitweisen Umzug in das Hotel in finanzieller Hinsicht profitiert hätte (vergleiche hierzu Landgericht Hamburg ZMR 2011, 638).
  • AG Hamburg, 27.08.2014 - 41 C 14/14

    Erstattungsanspruch wegen Erhaltungsmaßnahmen: Mieter muss Schaden mindern!

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.08.2019 - 33 C 523/19
    Die infolge einer Mietminderung auf Null wegen Unbenutzbarkeit der Wohnung ersparten Mietzahlungen sind vom Erstattungsanspruch für anderweitige Unterbringung in Abzug zu bringen (vergleiche Amtsgericht Hamburg vom 27.8.2014, Az. 41 C 14/14).
  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZR 100/18

    Minderung der Wohnungsmiete wegen Erheblichkeit der Geruchsbelästigungen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.08.2019 - 33 C 523/19
    Soweit der Kläger unter Hinweis auf eine Entscheidung des BGH vom 4.9.2018 (WuM 2018, 712 - 714) die Ansicht vertreten hat, die Rückforderung von Mietzins sei auch dann möglich, wenn der Vorbehalt durch den Mieter nicht erklärt worden sei, trifft dies für den hier zu entscheidenden Fall nicht zu.
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