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   AG Frankfurt/Main, 21.10.2021 - 32 C 105/21 (86)   

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https://dejure.org/2021,46170
AG Frankfurt/Main, 21.10.2021 - 32 C 105/21 (86) (https://dejure.org/2021,46170)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.10.2021 - 32 C 105/21 (86) (https://dejure.org/2021,46170)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Oktober 2021 - 32 C 105/21 (86) (https://dejure.org/2021,46170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Gewalttätige Rentner - Schmerzensgeld nach Eskalation eines Nachbarstreits bei der Sportschau

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Lärmbelästigung rechtfertigt erheblichen Einsatz körperlicher Gewalt nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eskalation eines Nachbarstreits bei der Sportschau

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kreissäge stört bei der "Sportschau" - Ein Senior ging wegen der Lärmbelästigung mit dem Knüppel auf den alten Nachbarn los: Schmerzensgeld

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Laute Kreissägearbeiten während Sportschau rechtfertigen keine körperliche Gewalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Laute Kreissägearbeiten: Schmerzensgeld nach Eskalation eines Nachbarstreits bei der Sportschau - Lärmbelästigung rechtfertigt keinen erheblichen Einsatz körperlicher Gewalt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.10.2021 - 32 C 105/21
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, Urt. v. 17.07.1970, Az.: III ZR 139/67).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.10.2021 - 32 C 105/21
    Zu berücksichtigen ist je nach Lage des Falles im Hinblick auf die verletzte Person u.a. Ausmaß und Schwere der Verletzung und der Schmerzen, die Belastung durch Behandlungsmaßnahmen sowie eine etwaige Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit (Vgl. BGH, Beschluss vom 06.07.1955 - GSZ 1/55; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 253 BGB, Rn. 15 ff.).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2016 - 12 U 121/15

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Auffahrunfall auf der Autobahn zwischen einem

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.10.2021 - 32 C 105/21
    Im Rahmen der Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 14.07.2016 - 12 U 121/15).
  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 311/95

    Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.10.2021 - 32 C 105/21
    a) Gemäß § 286 I ZPO hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten ist, wobei eine Behauptung bewiesen ist, wenn das Gericht von ihrer Wahrheit überzeugt ist, ohne dabei unerfüllbare Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urt. v. 18.06.1998, Az.: IX ZR 311/95).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 21.10.2021 - 32 C 105/21
    Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2003 - 9 U 13/03).
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