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AG Frankfurt/Main, 27.05.2022 - 33 C 2788/21 (52) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Mai 2022 - 33 C 2788/21 (52) (https://dejure.org/2022,34050)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Duldungspflicht zum Einbau neuer Rauchmelder
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 2921/15
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Inanspruchnahme auf Duldung des …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.05.2022 - 33 C 2788/21
Auch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung betrifft nicht unmittelbar das Rechtsverhältnis des Mieters zum Wohnungsvermieter oder dem Grundstückseigentümer; für deren Rechtsbeziehungen ist zunächst das bürgerliche Recht, insbesondere das Miet-, Besitz- und Nachbarrecht maßgebend (BVerfG, Beschluss v. 8.12.2015, Az. 1 BvR 2921/15). - BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 216/14
Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter: Duldungspflicht des Mieters …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.05.2022 - 33 C 2788/21
Der BGH hat bereits mit Urteil vom 17. Juni 2015 (Az.: VIII ZR 216/14) entschieden, dass die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit führe, insbesondere dann, wenn ein Mehrfamilienhaus durch den Vermieter einheitlich mit solchen Geräten ausgestattet werde.