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AG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 30 C 553/17 (20) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 30 C 553/17 (20) (https://dejure.org/2017,61261)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- reise-recht-wiki.de
Startabbruch auf dem Rollfeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ausgleichzahlung auch bei Ersatzflug geltend machen?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verspäteter Ersatzflug: Fluggast kann Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen Fluggesellschaft des Ersatzflugs geltend machen - Fluggesellschaft führt verspäteten Ersatzflug allein verantwortlich durch
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 30 C 553/17 (20)
- LG Frankfurt/Main - 24 S 173/17 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- AG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 31 C 3349/12
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Annullierung / Ausgleichsanspruch / …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 30 C 553/17
(Im Ergebnis wie hier hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem Parallelfall am 16.5.2013 zu Az.: 31 C 3349/12-78 entschieden; die Entscheidung ist in Ausgabe 11 und 12 vom 3.6.2019 des Newsletters der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht als Urteil Nr. 2 abgedruckt). - BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 30 C 553/17
Denn Wetterbedingungen stellen dann keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung dar, wenn sie nicht als außergewöhnlich aus den üblichen und erwartbaren Abläufen des Luftverkehrs herausragen (vgl. BGH, Urteil vom 21.8.2012 zu Az.: X ZR 138/11).
- AG Bremen, 03.05.2019 - 9 C 200/18
Doppelte Flugannullierung - Anspruch auf Ausgleichszahlung
Entgegen der Rechtsansicht der Klägerseite (ebenso: LG Kronberg, RRa 2019, 91; AG Frankfurt, RRa 2018, 130 und RRa 2014, 47), scheidet die mehrfache Begründung eines Ausgleichszahlungsanspruchs für denselben gebuchten Flug nach Auffassung des erkennenden Gerichts aus.