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   AG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 30 C 553/17 (20)   

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https://dejure.org/2017,61261
AG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 30 C 553/17 (20) (https://dejure.org/2017,61261)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.06.2017 - 30 C 553/17 (20) (https://dejure.org/2017,61261)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 30 C 553/17 (20) (https://dejure.org/2017,61261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgleichzahlung auch bei Ersatzflug geltend machen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verspäteter Ersatzflug: Fluggast kann Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen Fluggesellschaft des Ersatzflugs geltend machen - Fluggesellschaft führt verspäteten Ersatzflug allein verantwortlich durch

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 31 C 3349/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Annullierung / Ausgleichsanspruch /

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 30 C 553/17
    (Im Ergebnis wie hier hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem Parallelfall am 16.5.2013 zu Az.: 31 C 3349/12-78 entschieden; die Entscheidung ist in Ausgabe 11 und 12 vom 3.6.2019 des Newsletters der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht als Urteil Nr. 2 abgedruckt).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.06.2017 - 30 C 553/17
    Denn Wetterbedingungen stellen dann keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung dar, wenn sie nicht als außergewöhnlich aus den üblichen und erwartbaren Abläufen des Luftverkehrs herausragen (vgl. BGH, Urteil vom 21.8.2012 zu Az.: X ZR 138/11).
  • AG Bremen, 03.05.2019 - 9 C 200/18

    Doppelte Flugannullierung - Anspruch auf Ausgleichszahlung

    Entgegen der Rechtsansicht der Klägerseite (ebenso: LG Kronberg, RRa 2019, 91; AG Frankfurt, RRa 2018, 130 und RRa 2014, 47), scheidet die mehrfache Begründung eines Ausgleichszahlungsanspruchs für denselben gebuchten Flug nach Auffassung des erkennenden Gerichts aus.
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