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   AG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 32 C 525/11 (84)   

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AG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 32 C 525/11 (84) (https://dejure.org/2011,81210)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.09.2011 - 32 C 525/11 (84) (https://dejure.org/2011,81210)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. September 2011 - 32 C 525/11 (84) (https://dejure.org/2011,81210)
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  • captain-huk.de

    HUK-Coburg Allg. Vers. AG.mit nicht gut begründetem Urteil verurteilt

 
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  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 32 C 525/11
    Dies ist ständige Rechtsprechung des BGH (z.B. BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06; NJW-RR 1989, 956).

    Sachverständigenkosten sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich das Gericht anschließt, vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (z.B. BGH NJW-RR 1989, 953; BGH, VersR 2005, 380; BGH, VersR 2007, 560).

    Der Geschädigte ist dabei zwar grundsätzlich nach dem Wirtsithaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (BGH VersR 2007, 560 m.w.N.).

    Eine solche an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars trägt nämlich dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (BGH VersR 2007, 560; LG Saarbrücken, Urteile vom 22.09.200613 A S 12/06 und vom 23.5.2008, 13 S 20/08).

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 32 C 525/11
    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGHZ 132, 373, 376 m.w.N.).

    Aus dem Grundanliegen des § 249 BGB, den Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers einen möglichst vollständigen Schadensausgleich zukommen zu lassen, folgt für die Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, dass eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen ist, d.h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen ist (vgl. BGHZ 132, 373; 163, 362; LG Saarbrücken, Urteil vom 20.10.2006, 13 A S 12/06 m.w.N.).

  • LG Frankfurt/Main, 05.05.2011 - 24 S 224/10
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 32 C 525/11
    Das Gericht teilt die Auffassung der 24. Zivilkammer des LG Frankfurt (Urteil vom 05.05.2011, Az.: 2-24 S 224/10), wonach eine pauschale Schadensschätzung in prozentualer Abhängigkeit zur Schadenshöhe gleichwertige und im Übrigen auch gerechte Ergebnisse liefert.
  • LG Saarbrücken, 30.05.2008 - 13 S 20/08

    Haftpflichtversicherung muss auch einen teuren Kfz-Sachverständigen bezahlen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 32 C 525/11
    Eine solche an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars trägt nämlich dem Umstand Rechnung, dass das Honorar des Sachverständigen die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist (BGH VersR 2007, 560; LG Saarbrücken, Urteile vom 22.09.200613 A S 12/06 und vom 23.5.2008, 13 S 20/08).
  • LG Ulm, 04.11.2009 - 1 S 129/09

    Hausratsversicherung zahlt bei Straßenraub aus Fahrzeug

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 32 C 525/11
    Das Gericht verkennt auch nicht, dass die 1. Zivilkammer insoweit aber die Befragung des BVSK 2008/2009 ihrer Schätzung zugrunde legt (LG Frankfurt am Main, Urteile vom 13.5.2011 zu Az.: 2 - 01 S 351/09 und 2 - 01 S 129/09).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 32 C 525/11
    Insoweit schließt sich das Gericht der Rechtsprechung des BGH vom 07.06.2011, VI ZR 260/10 an, der über eine wortgleiche Abtretungsentscheidung zu befinden hatte.
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 32 C 525/11
    Sachverständigenkosten sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich das Gericht anschließt, vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (z.B. BGH NJW-RR 1989, 953; BGH, VersR 2005, 380; BGH, VersR 2007, 560).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 32 C 525/11
    Sachverständigenkosten sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich das Gericht anschließt, vom Schädiger zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und damit als Begleitkosten zur Herstellung des Zustandes, der ohne Schädigung bestehen würde, erforderlich sind (z.B. BGH NJW-RR 1989, 953; BGH, VersR 2005, 380; BGH, VersR 2007, 560).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 32 C 525/11
    Aus dem Grundanliegen des § 249 BGB, den Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers einen möglichst vollständigen Schadensausgleich zukommen zu lassen, folgt für die Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, dass eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen ist, d.h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen ist (vgl. BGHZ 132, 373; 163, 362; LG Saarbrücken, Urteil vom 20.10.2006, 13 A S 12/06 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Anspruch auf Unterlassung wegen Verstoßes

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 32 C 525/11
    Dies ist ständige Rechtsprechung des BGH (z.B. BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06; NJW-RR 1989, 956).
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