Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 33 C 1353/16 (98)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,60310
AG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 33 C 1353/16 (98) (https://dejure.org/2017,60310)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.09.2017 - 33 C 1353/16 (98) (https://dejure.org/2017,60310)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. September 2017 - 33 C 1353/16 (98) (https://dejure.org/2017,60310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,60310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Heidelberg, 15.04.2011 - 5 S 119/10

    Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wegen Verstoßes

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 33 C 1353/16
    Die aus der Erkrankung der Beklagten resultierenden Probleme dürfen dagegen nicht zu Lasten einzelner, nämlich der Klägerin als Vermieterin und der Wohnungsnachbarn, gelöst werden, indem diesen über eine - nicht kleinlich bemessene - Zumutbarkeitsgrenze hinaus auferlegt wird, störendes und bedrohliches Verhalten der Beklagten zu ertragen (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 15.04.2011 - 5 S 119/19, NZM 2011, 693, 694 [LG Heidelberg 15.04.2011 - 5 S 119/10] ).
  • BGH, 08.12.2004 - VIII ZR 218/03

    Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Ruhestörungen aufgrund einer

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 33 C 1353/16
    Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Wohnungsmietvertrages aus wichtigem Grund kommt auch gegenüber schuldlos handelnden Mietern in Betracht, wobei die Belange des Mieters sowie des Vermieter unter Beachtung der Wertentscheidung des Grundgesetzes gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGH Urteil vom 08.12.2004, VIII ZR 218/03, WUM 2005, 125 - 126 m. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 26.04.2018 - 11 S 192/17

    Störung des Hausfriedens: Auch psychisch erkrankem Mieter kann fristlos gekündigt

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main vom 27.09.2017, Az.: 33 C 1353/16 (98)), wird zurückgewiesen.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf den Inhalt und insbesondere den Tatbestand des Urteils des Amtsgerichtes Frankfurt am Main vom 27.09.2017 (Az.: 33 C 1353/16 (98)) gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO ergänzend Bezug genommen.

    das Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main von 27.09.2017, Az.: 33 C 1353/16 abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen;.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht