Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 28.04.2014 - 31 C 120/14 (96)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18158
AG Frankfurt/Main, 28.04.2014 - 31 C 120/14 (96) (https://dejure.org/2014,18158)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.04.2014 - 31 C 120/14 (96) (https://dejure.org/2014,18158)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. April 2014 - 31 C 120/14 (96) (https://dejure.org/2014,18158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anruf eines Marktforschungsinstituts ist nicht zwangsläufig belästigende Werbung

  • kanzlei.biz

    Zur Zulässigkeit von Anrufen eines Marktforschungsunternehmens

  • gaius.legal

    Amtsgericht Frankfurt a.M. grenzt positiv Marktforschung von der Werbung ab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Cold-Calls: Abgrenzung Marktforschung von Werbung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01

    Wettbewerbsverstoß: Sittenwidrigkeit einer als Meinungsbefragung getarnten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.04.2014 - 31 C 120/14
    Dies ist dann der Fall, wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber abgefragt werden (OLG Stuttgart GRUR 2002, 457, (458)).
  • LG München I, 31.08.2006 - 4 HKO 8567/06

    Unterlassung einer Übersendung von Werbefaxen; Beendigung einer

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.04.2014 - 31 C 120/14
    Voraussetzung für einen solchen Unterlassungsanspruch ist, dass durch einen Anruf ohne Einwilligung ein unzumutbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb des Klägers vorliegt und weiteren solchen Eingriffen, also einer Gefahr der Wiederholung solcher Eingriffe nur durch ein strafbewehrtes Unterlassungsgebot begegnet werden kann (LG München I, Urteil vom 31.08.2006, Az.: 4 HK O 8567/06, BeckRS 2006, 13414).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht