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AG Frankfurt/Main, 28.04.2014 - 31 C 120/14 (96) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. April 2014 - 31 C 120/14 (96) (https://dejure.org/2014,18158)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Anruf eines Marktforschungsinstituts ist nicht zwangsläufig belästigende Werbung
- kanzlei.biz
Zur Zulässigkeit von Anrufen eines Marktforschungsunternehmens
- gaius.legal
Amtsgericht Frankfurt a.M. grenzt positiv Marktforschung von der Werbung ab
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Cold-Calls: Abgrenzung Marktforschung von Werbung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01
Wettbewerbsverstoß: Sittenwidrigkeit einer als Meinungsbefragung getarnten …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.04.2014 - 31 C 120/14
Dies ist dann der Fall, wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber abgefragt werden (OLG Stuttgart GRUR 2002, 457, (458)). - LG München I, 31.08.2006 - 4 HKO 8567/06
Unterlassung einer Übersendung von Werbefaxen; Beendigung einer …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.04.2014 - 31 C 120/14
Voraussetzung für einen solchen Unterlassungsanspruch ist, dass durch einen Anruf ohne Einwilligung ein unzumutbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb des Klägers vorliegt und weiteren solchen Eingriffen, also einer Gefahr der Wiederholung solcher Eingriffe nur durch ein strafbewehrtes Unterlassungsgebot begegnet werden kann (LG München I, Urteil vom 31.08.2006, Az.: 4 HK O 8567/06, BeckRS 2006, 13414).