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   AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20 (17)   

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https://dejure.org/2020,32946
AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20 (17) (https://dejure.org/2020,32946)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.09.2020 - 31 C 2036/20 (17) (https://dejure.org/2020,32946)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. September 2020 - 31 C 2036/20 (17) (https://dejure.org/2020,32946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW

    Art. 100 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 240 § 5 Abs. 1 S. 1 EGBGB
    GG, EGBGB

  • RA Kotz

    COVID-19-Pandemie - Rückzahlungsansprüche für Eintrittskarten eines abgesagten Konzerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Corona-Gutscheinlösung (Art. 240 § 5 EGBGB) in der konkreten Normenkontrolle

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Corona-Gutscheinlösung (Art. 240 § 5 EGBGB) verfassungswidrig?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückzahlungsansprüche für Eintrittskarten eines wegen Corona abgesagten Konzerts: ...

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Gutscheinlösung bei Eintrittskarten

  • drboese.de (Kurzinformation)

    Gutscheinlösung bei Event-Tickets verfassungswidrig?

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20
    Eine solche von Art. 14 Abs. 1 GG umfasste Forderung ist etwa der Anspruch eines Verkäufers gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises (BVerfG NJW 1977, 2024 (2027)).

    cc) Nach der Rechtsprechung des BVerfG begegnet die Anordnung der Rückwirkung einer Rechtsnorm dann keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sie durch zwingende Gründe des gemeinen Wohls gefordert ist, wenn die rückwirkende Norm eine unklare Rechtslage vereinigt, wenn die betroffene Rechtsstellung einen Vertrauensschutz nicht genießt oder wenn ein Vertrauen auf ihren Fortbestand nicht begründet war (BVerfG NJW 1977, 2024 (2027)).

    (2) Ein Fall des fehlenden schutzwürdigen Vertrauens kann angenommen werden, wenn der Betroffene zu dem Zeitpunkt, auf den die Rechtsfolgen zurückdatiert werden, schon mit der Neuregelung rechnen musste (vgl. BVerfG NJW 1987, 1749 (1754); 1977, 2024 (2027)).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20
    (2) Ein Fall des fehlenden schutzwürdigen Vertrauens kann angenommen werden, wenn der Betroffene zu dem Zeitpunkt, auf den die Rechtsfolgen zurückdatiert werden, schon mit der Neuregelung rechnen musste (vgl. BVerfG NJW 1987, 1749 (1754); 1977, 2024 (2027)).

    (a) Der Wegfall des schutzwürdigen Vertrauens in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage ist der Regel auf den Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die normative Neuregelung festzulegen (BVerfG NJW 1987, 1749 (1754)).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20
    Deswegen sind belastende Gesetze, die abgeschlossene Tatbestände rückwirkend erfassen, regelmäßig unvereinbar mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit; sogenannte echte Rückwirkung (BVerfG, Beschl. v. 23.03.1971 - 2 BvL 2/66 (BeckRS 1971, 103659)).

    Entsprechende Belange sind nämlich grundsätzlich innerhalb höchster Verfassungsgüter zu verorten (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 08.06.2011 - 2 BvR 2846/âEUR‹(BeckRS 2011, 51793); Beschl. v. 23.03.1971 - 2 BvL 2/66 (BeckRS 1971, 103659); Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 20 Rn. 135) und vorliegend gar nicht betroffen, wie bereits ausgeführt wurde.

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20
    Die das Eigentum ausformenden Vorschriften des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts legen generell und abstrakt Rechte und Pflichten hinsichtlich solcher Rechtsgüter fest, die als Eigentum im Sinne der Verfassung zu verstehen sind (BVerfG NJW 2004, 2073 (2077)).

    Sie dürfen nicht weiter gehen als es ihr Grund, der Schutz des Gemeinwohls, erfordert, und sie dürfen insbesondere auch nicht, gemessen am sozialen Bezug und an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjekts sowie im Blick auf den Regelungszweck, zu einer übermäßigen Belastung führen und den Eigentümer im vermögensrechtlichen Bereich unzumutbar treffen (BVerfG NJW 2004, 2073 (2078)).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20
    (1) Der Eigentumsgarantie kommt im Gefüge der Grundrechte die Aufgabe zu, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern (BVerfG NJW 2017, 217 Rn. 216).

    Eine in Eigentumsrechte eingreifende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums ist erforderlich, wenn kein anderes, gleich wirksames, aber das Eigentum weniger einschränkendes Mittel zur Verfügung steht (BVerfG NJW 2017, 217 Rn. 289; vgl. allg. zur Erforderlichkeit etwa BVerfG NJW 2007, 979 Tz. 83)).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20
    Der Entzug des Eigentumsobjekts, der Erstattungsanspruch des Karteninhabers, steht somit auch nicht per se in einem sozialen Bezug oder einer sozialen Funktion, welche die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vergrößern (vgl. BVerfG NJW 2000, 2573 (2574); Axer, a.a.O., Rn. 94).
  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20
    Das Bekanntwerden von Gesetzesinitiativen und die öffentliche Berichterstattung über die Vorbereitung einer Neuregelung durch die gesetzgebenden Körperschaften beeinträchtigen die Schutzwürdigkeit des Vertrauens hingegen nicht (BVerfG, Beschl. v. 10.03.1971 - 2 BvL 3/68 (BeckRS 1971, 30702221)).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20
    Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber verbietet es, im Wege der Auslegung einem nach Sinn und Wortlaut eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn beizulegen oder den normativen Gehalt einer Vorschrift grundlegend neu zu bestimmen (BVerfG NJW 2015, 1359 Rn. 131 f.).
  • BVerfG, 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20
    Entsprechende Belange sind nämlich grundsätzlich innerhalb höchster Verfassungsgüter zu verorten (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 08.06.2011 - 2 BvR 2846/âEUR‹(BeckRS 2011, 51793); Beschl. v. 23.03.1971 - 2 BvL 2/66 (BeckRS 1971, 103659); Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 20 Rn. 135) und vorliegend gar nicht betroffen, wie bereits ausgeführt wurde.
  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20
    Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfG NJW 2013, 145 Rn. 58).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17

    Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999

  • BGH, 13.07.2022 - VIII ZR 329/21

    Coronabedingtes Veranstaltungsverbot: Anspruch eines Käufers von

    Auf die vereinzelt in Zweifel gezogene Verfassungsmäßigkeit des Art. 240 § 5 EGBGB (vgl. Vorlagebeschluss des AG Frankfurt, COVuR 2020, 874) kommt es vorliegend nicht an, da diese Vorschrift hier nicht unmittelbar zur Anwendung kommt und unabhängig von deren Verfassungsmäßigkeit bereits das hier vorliegende Angebot eines dieser Vorschrift entsprechenden Wertgutscheins durch die Veranstalterin dazu führt, dass das unveränderte Festhalten an dem Rechtskaufvertrag für die Klägerin nicht unzumutbar ist.
  • BGH, 13.07.2022 - VIII ZR 317/21

    Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittskarten bei coronabedingter Absage der

    Auf die vereinzelt in Zweifel gezogene Verfassungsmäßigkeit des Art. 240 § 5 EGBGB (vgl. Vorlagebeschluss des AG Frankfurt, COVuR 2020, 874) kommt es vorliegend nicht an, da diese Vorschrift hier nicht unmittelbar zur Anwendung kommt und unabhängig von deren Verfassungsmäßigkeit bereits das hier vorliegende Angebot eines dieser Vorschrift entsprechenden Wertgutscheins durch die Veranstalterin dazu führt, dass das unveränderte Festhalten an dem Rechtskaufvertrag für den Kläger nicht unzumutbar ist.
  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20

    Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der

    Insbesondere setzt sich der Vorlagebeschluss insoweit nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, wonach die Erforderlichkeit einer Regelung nicht schon deshalb entfällt, weil eine Finanzierung der Aufgabe aus Steuermitteln für den Betroffenen ein milderes Mittel wäre, da mildere Mittel nicht solche sind, die eine Kostenlast lediglich verschieben (vgl. BVerfGE 109, 64 ; Nedelcu, COVuR 2020, S. 874 ; AG Essen, Urteil vom 13. Januar 2021 - 13 C 278/20 -, juris, Rn. 39).
  • AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20

    COVID-19-Gutscheinlösung gültig

    Die Ansprüche sind mit Blick auf den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG die ursprünglichen (Zahlungs-)Forderungen (vgl. AG Frankfurt, Beschluss vom 28. September 2020 - 31 C 2036/20 m.w.N.).

    Das AG Frankfurt führt in seinem Beschluss vom 28. September 2020 - 31 C 2036/20 aus, dass anstelle des Bürgers der Staat die finanzielle Absicherung gewährleisten könne.

  • AG Bayreuth, 11.05.2021 - 102 C 191/21

    Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt: Kein Anspruch auf

    Insoweit werden die Alternativen einer staatlichen Absicherung (statt der Absicherung durch das von den Konzertbesuchern zugeflossene Kapital) oder einer freiwilligen (statt einer einseitig bestimmten) "Gutscheinlösung" diskutiert (vgl. AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.09.2020, Az. 31 C 2036/20).
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