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   AG Frankfurt/Main, 28.12.2017 - 30 C 1431/17 (25)   

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AG Frankfurt/Main, 28.12.2017 - 30 C 1431/17 (25) (https://dejure.org/2017,64231)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.12.2017 - 30 C 1431/17 (25) (https://dejure.org/2017,64231)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Dezember 2017 - 30 C 1431/17 (25) (https://dejure.org/2017,64231)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.04.2013 - X ZR 105/12

    Gilt die Fluggastrechteverordnung auch für Flüge aus der Schweiz in Drittstaaten?

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.12.2017 - 30 C 1431/17
    Nach dem Urteil des BGH vom 09.04.2013 (X ZR 105/12) bestimmt sich der Gerichtsstand des Erfüllungsortes für Klagen auf Ausgleichszahlungen gemäß Art. 7 Fluggastrechteverordnung nach dem Erfüllungsort der vertragscharakteristischen Leistung des dem Flug zugrundeliegenden Vertrages; diese ergibt sich aus den einzelnen Leistungen des Flugunternehmens zur Beförderung des Fluggastes nebst seinem Reisegepäck.
  • LG Frankfurt/Main, 21.06.2018 - 24 S 34/18

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Flugverspätung / Teilstrecke / Ausgleichszahlung

    Auf die Berufung der Klägerin und Berufungsklägerin wird das am 28.12.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 30 C 1431/17 (25)) wie folgt abgeändert:.

    Die Beklagte wird unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Az. 30 C 1431/17 (25)), vom 28.12.2017, den Prozessbevollmächtigten der klagenden Partei zugestellt am 03.01.2018, verurteilt, an die klagende Partei 600,- EUR nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

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