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   AG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 29 C 2577/20 (11)   

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AG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 29 C 2577/20 (11) (https://dejure.org/2021,58745)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.09.2021 - 29 C 2577/20 (11) (https://dejure.org/2021,58745)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. September 2021 - 29 C 2577/20 (11) (https://dejure.org/2021,58745)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 29 C 2577/20
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine tatsächliche Vermutung zu Lasten des Anschlussinhabers bestehen, wenn über seinen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen wurde und nicht die ernsthafte Möglichkeit bestand, dass Dritte den Internetanschluss genutzt haben (BGH, Urteil vom 08.01.2014, I ZR 169/12 - BearShare).

    In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen hat (vgl. BGHZ 200, 76 Rn. 20 - BearShare; BGH, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 61/12, TransportR 2013, 437 Rn. 31).

    Ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 08.01.2014, I ZR 169/12 - BearShare).

    Der Inhaber eines Internetanschlusses ist grundsätzlich nicht verpflichtet, volljährige Familienangehörige oder Lebenspartner über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen oder sonstigen Rechtsverletzungen im Internet zu belehren und ihnen die Nutzung des Internetanschlusses zur rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen oder zu sonstigen Rechtsverletzungen im Internet zu verbieten, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine solche Nutzung bestehen (BGH, Urteil vom 08.01.2014, I ZR 169/12 - BearShare).

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 154/15

    Afterlife - Sekundäre Darlegungslast eines Internetanschlussinhabers zur Nutzung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 29 C 2577/20
    Auch kann vom Anschlussinhaber nicht die Untersuchung des Computers seiner Familienmitglieder im Hinblick auf die Existenz von Filesharing-Software verlangt werden (BGH, Urteil vom 06.10.2016 - I ZR 154/15, Rn. 26 - "Afterlife"; Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 68/16, Rn. 18 - "Ego-Shooter").
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 29 C 2577/20
    Die Auffassung der Klägerin kann auch nicht auf die Entscheidung des BGH "Tauschbörse III" (Urt. v. 11.06.2015 - I ZR 75/14, WRP 2016, 73) gestützt werden.
  • LG Frankfurt/Main, 18.12.2018 - 3 S 14/18

    Zur Durchführung einer Beweisaufnahme nach Erfüllung der sekundären

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 29 C 2577/20
    Wie das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 18.12.2018 (2-03 S 14/18, Rn. 27, zitiert nach juris) zutreffend ausgeführt hat, ist der EuGH in seiner Entscheidung von der Frage ausgegangen, ob die Instanzgerichte aufgrund des Vortrags des Anschlussinhabers daran "gehindert" seien, weitere Beweismittel zu sichern und auszuwerten, wenn der Anschlussinhaber mindestens ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war, ohne dass der Anschlussinhaber nähere Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Nutzung durch dieses Familienmitglied mitteilen muss (EuGH, a.a.O., Rn. 29, 51).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 61/12

    Speditionsvertrag: Begrenzung der Haftung für Güterschäden bei

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 29 C 2577/20
    In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen hat (vgl. BGHZ 200, 76 Rn. 20 - BearShare; BGH, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 61/12, TransportR 2013, 437 Rn. 31).
  • EuGH, 18.10.2018 - C-149/17

    Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 29 C 2577/20
    Dass die Beklagten der ihnen obliegenden sekundären Darlegungslast nicht genügt hätten, ergibt sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - auch nicht aus der Entscheidung des EuGH in Sachen "Bastei Lübbe" (Urteil vom 18.10.2018 - C-149/17, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 68/16

    Urheberrechtsverstoß durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 29 C 2577/20
    Auch kann vom Anschlussinhaber nicht die Untersuchung des Computers seiner Familienmitglieder im Hinblick auf die Existenz von Filesharing-Software verlangt werden (BGH, Urteil vom 06.10.2016 - I ZR 154/15, Rn. 26 - "Afterlife"; Urteil vom 27.07.2017 - I ZR 68/16, Rn. 18 - "Ego-Shooter").
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