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   AG Frankfurt/Oder, 10.11.2021 - 412 Cs 226 Js 18626/21 (100/21), 412 Ds 100/21   

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AG Frankfurt/Oder, 10.11.2021 - 412 Cs 226 Js 18626/21 (100/21), 412 Ds 100/21 (https://dejure.org/2021,65086)
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 10.11.2021 - 412 Cs 226 Js 18626/21 (100/21), 412 Ds 100/21 (https://dejure.org/2021,65086)
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 10. November 2021 - 412 Cs 226 Js 18626/21 (100/21), 412 Ds 100/21 (https://dejure.org/2021,65086)
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  • AG Frankfurt/Oder, 23.09.2020 - 412 Cs 6/20

    Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 10.11.2021 - 412 Cs 100/21
    Die für die Bearbeitung des genannten Antrages zuständige Strafabteilung 412 des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) geht davon aus, dass § 29 Abs. 1 BtMG in den Tatvarianten des Erwerbs und des Besitzes verfassungswidrig ist, soweit hiernach auch der Erwerb und der Besitz von Cannabisprodukten lediglich in geringen Mengen, das heißt bis zu einer Obergrenze von 6 Gramm (Bruttogewichtsmenge), zum gelegentlichen Eigenverbrauch und ohne Fremdgefährdung strafbar ist (vergleiche Amtsgericht Frankfurt (Oder), Vorlagebeschluss vom 23.09.2020, 412 Cs 226 Js 25048/19 (6/20), zitiert nach juris).
  • AG Bernau, 18.09.2019 - 2 Cs 346/19

    Vorlage an das BVerfG: Sind die Regelungen zum Verkehr/Erwerb von Cannabis

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 10.11.2021 - 412 Cs 100/21
    Die in Rede stehende Fragestellung verfassungsrechtlicher Art ist schwierig, was sich etwa aus dem einschlägigen Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 18.09.2019, 2 Cs 226 Js 7322/19 (346/19), 2 Cs 346/19, juris, ergibt.
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