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   AG Frankfurt/Oder, 14.12.2020 - 410 Ls 234 Js 26102/18 (31/20)   

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https://dejure.org/2020,48135
AG Frankfurt/Oder, 14.12.2020 - 410 Ls 234 Js 26102/18 (31/20) (https://dejure.org/2020,48135)
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 14.12.2020 - 410 Ls 234 Js 26102/18 (31/20) (https://dejure.org/2020,48135)
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - 410 Ls 234 Js 26102/18 (31/20) (https://dejure.org/2020,48135)
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  • FG Düsseldorf, 08.07.2020 - 4 K 1771/19
    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 14.12.2020 - 410 Ls 31/20
    Entscheidend ist daher, ob sich Tabak - ggf. nach einer weiteren nichtindustriellen Bearbeitung - unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zum Rauchen, d.h. zum menschlichen Konsum, eignet (vgl. auch Weidemann, wistra 2019, 122, 123 betreffend die Frage, ob Erzeugnisse aus anderen Stoffen als Tabak steuerbar sind; FG Düsseldorf, Urteil vom 08. Juli 2020 - 4 K 1771/19 VTa-, Rn. 27, juris; siehe auch LG Hagen (Westfalen), Beschluss vom 31. August 2018 - 71 Qs 16/18 -, Rn. 14, Juris).
  • EuGH, 06.04.2017 - C-638/15

    Eko-Tabak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 2 Abs. 1

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 14.12.2020 - 410 Ls 31/20
    Zu der Frage, ob Tabak durch einfache - keine industrielle Bearbeitung erfordernde Arbeitsschritte rauchfertig gemacht werden kann, hat der EuGH hat in seiner Eko-Tabak Entscheidung ausgeführt: Der Begriff der "industriellen Bearbeitung" bezeichnet gemeinhin die üblicherweise in großem Maßstab anhand eines standardisierten Verfahrens stattfindende Umwandlung von Rohstoffen in materielle Güter (EuGH, Urteil vom 06. April 2017 - C- 638/15 -, juris).
  • BGH, 27.07.2016 - 1 StR 19/16

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Entnahme aus einem Steuerlager;

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 14.12.2020 - 410 Ls 31/20
    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 27.07.2016 (1 StR 19/16, juris) entschieden hat, es komme für die Frage, ob Wasserpfeifentabak als Rauchtabak anzusehen sei, lediglich darauf an, ob der nach Hitzeeinwirkung entstehende Rauch durch Einziehen in den Mundraum bzw. Inhalation genossen, also geraucht werden könne, ging es dabei um die Art der Rauchentstehung.
  • LG Hagen, 31.08.2018 - 71 Qs 16/18

    Steuerhinterziehung, Tabaksteuer, Rauchtabak

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 14.12.2020 - 410 Ls 31/20
    Entscheidend ist daher, ob sich Tabak - ggf. nach einer weiteren nichtindustriellen Bearbeitung - unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zum Rauchen, d.h. zum menschlichen Konsum, eignet (vgl. auch Weidemann, wistra 2019, 122, 123 betreffend die Frage, ob Erzeugnisse aus anderen Stoffen als Tabak steuerbar sind; FG Düsseldorf, Urteil vom 08. Juli 2020 - 4 K 1771/19 VTa-, Rn. 27, juris; siehe auch LG Hagen (Westfalen), Beschluss vom 31. August 2018 - 71 Qs 16/18 -, Rn. 14, Juris).
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