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   AG Frankfurt/Oder, 23.10.2013 - 3 IN 385/13   

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AG Frankfurt/Oder, 23.10.2013 - 3 IN 385/13 (https://dejure.org/2013,32226)
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23.10.2013 - 3 IN 385/13 (https://dejure.org/2013,32226)
AG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 3 IN 385/13 (https://dejure.org/2013,32226)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 56 InsO, § 5 AGG
    "Weiche" Frauenquote bei der Leitung von Insolvenzverfahren

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 56 InsO, § 5 AGG
    "Weiche" Frauenquote bei der Leitung von Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 641 (Ls.)
  • AnwBl 2013, 90
  • AnwBl Online 2014, 5
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 23.10.2013 - 3 IN 385/13
    a) In Konkretisierung der Vorgaben des § 56 InsO haben die Insolvenzgerichte und die übergeordneten Fachgerichte, die deren Tätigkeit in Verfahren der vorliegenden Art überprüfen, Kriterien für die Feststellung der Eignung eines Bewerbers im Sinne dieser Vorschrift zu entwickeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.05.2006, 1 BvR 2530/04, ZInsO 2006, 765, 770) und, insbesondere mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben, entwickelt.
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 163/10

    BGH wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 23.10.2013 - 3 IN 385/13
    Die Anwendung der Vorschriften des Gesetzes auf Selbständige und andere in § 6 Abs. 3 AGG genannte Personengruppen ist nicht ausnahmslos auf die Vorschriften des zweiten Abschnitts beschränkt, sondern auch Vorschriften anderer Abschnitte sind selbst in Fällen, in denen sich die Anwendbarkeit ausdrücklich nicht in einer anderen Regelung ergibt, heranzuziehen, wenn die Auslegung der Vorschriften, insbesondere anhand ihres Schutzzwecks, die Anwendung gebietet (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10, zitiert nach juris, Randnummern 26, 27, zur Anwendbarkeit des § 22 AGG auf Organmitglieder), was hier der Fall ist.
  • BVerfG, 03.08.2009 - 1 BvR 369/08

    Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes (Art 3 Abs 1 GG) oder der

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 23.10.2013 - 3 IN 385/13
    Der gerichtliche Entscheidungsprozess zur Auswahl des Sachverständigen durchläuft hiervon ausgehend zwei Stufen: Auf der ersten Stufe erfolgt das sog. Vorauswahlverfahren, als dessen hinreichende gesetzliche Grundlage in der Rechtsprechung der § 56 InsO angesehen wird (BVerfG, Beschluss vom 03.08.2009, 1 BvR 369/08, ZInsO 2009, 1642, 1643).
  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 23.10.2013 - 3 IN 385/13
    Zur Gewährleistung der Chancengleichheit werden Vorauswahllisten der Insolvenzgerichte bzw. der einzelnen Insolvenzrichter geführt, die ohne Verbindung zu einem konkreten Insolvenzverfahren über den Kreis der grundsätzlich geeigneten Bewerber hinsichtlich der konkreten Auswahlentscheidungen im einzelnen Verfahren Auskunft geben und, von hier nicht interessierenden Ausnahmen (vgl. § 270 b Abs. 2 Satz 2 InsO) abgesehen, bei jeder derartigen Entscheidung zur Auswahl eines konkreten Bewerbers heranzuziehen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.08.2004, 1 BvR 135/00 u. a., ZInsO 2004, 913, 915 f.).
  • BGH, 19.12.2007 - IV AR (VZ) 6/07

    Aufnahme von Bewerbern in die beim Insolvenzgericht zu führende Liste von

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 23.10.2013 - 3 IN 385/13
    Hierzu ist zum besseren Verständnis vorauszuschicken, nach welchen Grundsätzen die Vorauswahlliste für die genannten Aktenzeichen bisher geführt worden ist: Ungeachtet der Aussage des Bundesgerichtshofes im Beschluss vom 19.12.2007, IV AR/VZ 6/07, ZInsO 2008, 207, 208, wonach ein Bewerber, der als generell geeignet angesehen wird, zum Insolvenzverwalter bestellt zu werden, (zwingend) in die Vorauswahlliste aufzunehmen ist, bestand eine zahlenmäßige Obergrenze hinsichtlich der Zahl der aufzunehmenden Personen für die Vorauswahlliste.
  • LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08

    Diskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der

    Auszug aus AG Frankfurt/Oder, 23.10.2013 - 3 IN 385/13
    Ein geringerer Frauenanteil in einer Vergleichsgruppe indiziert eine Benachteiligung von Frauen gegenüber Männern, die durch positive Maßnahmen ausgeglichen werden darf (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2008, 12 Sa 1102/08, zitiert nach juris, Randnummern 63, 64, beruhend auf der Feststellung, dass Frauen gegenüber Männern in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes, 241 Frauen : 253 Männer, bzw. in der Entgeltgruppe 10 TVöD mit Entsprechung in der Besoldungsgruppe A 11, 54 Frauen : 62 Männer, unterrepräsentiert waren).
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