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AG Freiberg, 06.11.2017 - 5 C 214/17 |
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- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Freiberg, 06.11.2017 - 5 C 214/17
Daher wendet das Gericht im vorliegenden Fall die Regelung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes dementsprechend nicht unmittelbar oder analog an, sondern zieht sie lediglich als Schätzgrundiage bei der Schadensbemessung nach § 287 ZPO heran, was wiederum zulässig ist (BGH NJW 2016, 3092 ff.).(BGH NJW 2016, 3092 ff.).
Denn sowohl bei Aufwendungen für Fahrten mit dem Auto als auch bei denen für Fotos, Kopien und Druck handelt es sich, wenn sie im Rahmen eines Geschäftsbetriebes angefallen sind, um Kosten des täglichen Lebens; mit denen ein Erwachsener üblicherweise im "Alltag konfrontiert ist und deren Höhe er üblicherweise auch ohne besondere Sachkunde abschätzen kann (BGH NJW 2016, 3092 ff.).
Daher kann hier nach vorläufiger Auffassung des Gerichts an Fahrtkosten 0, 70 EUR pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden (vgl. auch hierzu ausführlich BGH NJW 2016, 3092 ff.).
- LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen …
Auszug aus AG Freiberg, 06.11.2017 - 5 C 214/17
des Geschädigten als erforderlich anzusehen sind (vgl. hierzu auch LG Saarbrücken, Urteil v. 19.12.2014, Az. 13 S 41/13, juris). - LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten
Auszug aus AG Freiberg, 06.11.2017 - 5 C 214/17
Dies ergibt sich daraus, dass fraglich ist, was sich hinter den einzelnen Nebenkosten der BVSK-Tabelle unter den dort aufgeführten Begriffen verbirgt (vgl. dazu LG Saarbrücken, Urteil v. 22.06.2012, Az. 13 S 37/12, juris). - BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus AG Freiberg, 06.11.2017 - 5 C 214/17
Seite 4 a de Vergütung privater Sachverständiger kommt grundsätzlich nicht in Betracht (BGH NJW-RR 2007, 56 ff.).