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AG Freiberg, 17.03.2009 - 4 C 922/08 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Freiberg, 17.03.2009 - 4 C 922/08
Denn es ist nicht von Bedeutung, welche Vergütung bei fehlender Honorarvereinbarung zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen, von Letzterem "nach billigem Ermessen" gemäß § 315 Abs. 1 BGB bestimmt werden könnte; maßgeblich ist vielmehr, ob sich die an den Sachverständigen gezahlten Kosten nach den schadensrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen halten (s. BGH-NJW 2007, 1450 [BGH 23.01.2007 - VI ZR 67/06] ).
- AG Biberach, 04.04.2012 - 2 C 1158/11 Selbst bei Heranziehung der BVSK-Werte für das Jahr 2010/2011, die als Schätzgrundiage gem. § 287 ZPO herangezogen werden können (beispielhaft LG Dortmund v. 05.08.2010, Az. 4 S 11/10; AG Freiberg v. 17.03.2009,:Az. 4 C 922/08), ergibt sich kein Anhaltspunkt für eine Überhöhung der geltend gemachten Kosten.