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AG Freiberg, 22.03.2016 - 1 OWi 550 Js 6620/13 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Zwickau, 07.10.2008 - 2 Qs 308/08
- AG Freiberg, 22.03.2016 - 1 OWi 550 Js 6620/13
- LG Chemnitz, 09.06.2016 - 2 Qs 76/16
- AG Plauen, 22.03.2018 - 7 OWi 440 Js 18243/16
Wird zitiert von ...
- LG Chemnitz, 09.06.2016 - 2 Qs 76/16
Rahmengebühr, Bußgeldverfahren, Mittelgebühr
Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Freiberg vom 22.03.2016, Az. 1 OWi 550 Js 6620/13, werden über den dort bereits festgesetzten Betrag hinaus, die von der Staatskasse an den Beschwerdeführer aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Amtsgerichts Freiberg vom 22.02.2014 zu erstattenden Kosten festgesetzt auf weitere 603, 93 Euro.