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   AG Freiburg, 05.03.2010 - 6 C 4050/09   

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AG Freiburg, 05.03.2010 - 6 C 4050/09 (https://dejure.org/2010,16862)
AG Freiburg, Entscheidung vom 05.03.2010 - 6 C 4050/09 (https://dejure.org/2010,16862)
AG Freiburg, Entscheidung vom 05. März 2010 - 6 C 4050/09 (https://dejure.org/2010,16862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit der Übertragung von eine "starre" Fristenregelung enthaltenden Renovierungspflichten durch allgemeine Geschäftsbedingungen im Mietvertrag auf den Mieter; Verjährung eines Bereicherungsanspruchs wegen rechtsgrundlos erbrachter Renovierungsleistungen eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährungsfrist; Anspruch des Mieters auf Ersatz der Kosten für Schönheitsreparaturen

  • bbu.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bereicherungsanspruch bei unerkannt unwirksamer Renovierungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grundlos renoviert - Wertersatzanspruch rechtzeitig geltend machen!

  • rdm-berlin-brandenburg.de (Kurzinformation)

    Wie lange muss der Vermieter mit Rückforderungsansprüchen wegen unberechtigt durchgeführter Schönheitsreparaturen rechnen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertersatz bei Ausführung von Schönheitsreparaturen bei unerkannt unwirksamer Klausel! (IMR 2010, 324)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 863
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Auszug aus AG Freiburg, 05.03.2010 - 6 C 4050/09
    Maßgebliche Stimmen in der Literatur deuten eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.05.2009 (VIII ZR 302/07) in dem Sinne, dort habe der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Anspruch des Mieters auf Wertersatz, weil er eine unerkannt nicht geschuldete Endrenovierung durchgeführt habe, nicht unter die kurze Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB fallen könne (vgl. Eisenschmid/Dr. Rips Anmerkung zu BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 27.05.2009, jurisPR-MietR 15/2009, Erscheinungsdatum 21.07.2009).

    Nach den Vertretern dieser Rechtsauffassung müsse dies deshalb dazu führen, dass dann auch nur der allgemein für Bereicherungsansprüche geltende Verjährungszeitraum anzuwenden sei (so auch Klaus-M. Ernst in WuM 2009, 581-582).

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus AG Freiburg, 05.03.2010 - 6 C 4050/09
    Seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2004 (VIII ZR 361/03) ist anerkannt, dass die Übertragung von Renovierungspflichten durch allgemeine Geschäftsbedingungen im Mietvertrag auf den Mieter, die eine "starre" Fristenregelung enthalten, den Mieter unangemessen benachteiligen und deshalb gemäß § 307 BGB unwirksam sind.
  • LG Kassel, 07.10.2010 - 1 S 67/10

    Wohnraummiete: Verjährung des Bereicherungsanspruchs eines Mieters wegen

    Dafür haben sich u. a. ausgesprochen LG Freiburg, WuM 2010, 480; AG Freiburg, WuM 2010, 232 ff.; AG Schöneberg, Urteil vom 16.4.2010, 17b C 206/09, zitiert nach JURIS; Bamberger/Roth-Ehlert, BGB, 2. Auflage München 2007, § 548 Rdnr. 372; Gsell, NZM 2010, 71 ff.; Klimke/Lehmann-Richter, WuM 2006, 653 (655: analoge Anwendung); MünchKomm-Bieber, 5. Auflage München 2008, § 548 Rdnr. 3; Paschke, WuM 2008, 647 (652); Schmidt, WuM 2010, 191 (200); Staudinger-Emmerich, Bearbeitung 2006, § 548 Rdnr. 19, 20; Sternel, NZM 2007, 545 (549) und Ders., Mietrecht aktuell, 4. Auflage München 2009, Rdnrn. IX 44, 234.
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