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AG Freiburg, 18.03.2022 - 2 C 1651/21 |
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Verfahrensgang
- AG Freiburg, 25.02.2022 - 2 C 1651/21
- AG Freiburg, 18.03.2022 - 2 C 1651/21
- LG Freiburg, 27.04.2022 - 3 T 45/22
Wird zitiert von ...
- LG Freiburg, 27.04.2022 - 3 T 45/22
Titulierte Verpflichtung zur Notstromversorgung per Zwangsgeld durchsetzbar
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 18.03.2022, Az. 2 C 1651/21, abgeändert und wie folgt neu gefasst:." 1.) Gegen die Antragsgegnerin ### wird zur Erzwingung der ihr in § 1 des rechtswirksamen Vergleichs des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau vom 15.11.2021, Az. 2 C 1651/21 auferlegten Handlung, nämlich bis spätestens 18.11.2021 dafür zu sorgen, dass die streitgegenständliche Wohnung der Verfügungsklägerin mit Notstrom versorgt wird, ein Zwangsgeld von 1.000,00 Euro verhängt, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 500, 00 Euro ein Tag Zwangshaft gegen die Geschäftsführer der Antragsgegnerin ###.